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TR-Electronic LMRS-34 - 2.6 Warranty and liability; 2.7 Organizational measures

TR-Electronic LMRS-34
87 pages
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Printed in the Federal Republic of Germany TR-Electronic GmbH 2019, All Rights Reserved
05.12.2022 TR-ELA-BA-D-0031 v03 Seite 13 von 27
2.6 Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Firma
TR-Electronic GmbH. Diese stehen dem Betreiber spätestens mit der
Auftragsbestätigung bzw. mit dem Vertragsabschluss zur Verfügung.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind
ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen
zurückzuführen sind:
• Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Betriebsmittels.
• Unsachgemäße Montage, Installation, Inbetriebnahme, Programmierung,
Instandhaltung und Demontage des Betriebsmittels.
• Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten am Betriebsmittel durch unqualifiziertes
Personal.
• Betreiben des Betriebsmittels bei technischen Defekten.
• Eigenmächtig vorgenommene mechanische oder elektrische Veränderungen
am Betriebsmittel.
• Eigenmächtig durchgeführte Reparaturen.
• Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
2.7 Organisatorische Maßnahmen
• Die mitgeltenden Dokumente müssen ständig am Einsatzort des Betriebsmittels
griffbereit aufbewahrt werden.
• Ergänzend zu den mitgeltenden Dokumenten sind allgemeingültige gesetzliche
Regeln und sonstige verbindliche Richtlinien zur Arbeitssicherheit, Unfallverhütung
und zum Umweltschutz zu beachten und müssen vermittelt werden.
• Die jeweils gültigen nationalen, örtlichen und anlagenspezifischen Bestimmungen
und Erfordernisse müssen beachtet und vermittelt werden.
• Der Betreiber hat die Verpflichtung, auf betriebliche Besonderheiten und
Anforderungen an das Personal hinzuweisen.
• Das mit Tätigkeiten am Betriebsmittel beauftragte Personal muss vor
Arbeitsbeginn das -Benutzerhandbuch, insbesondere das Kapitel
„Grundlegende Sicherheitshinweise“, gelesen und verstanden haben.
• Das Typenschild, eventuell aufgeklebte Verbots- bzw. Hinweisschilder auf dem
Betriebsmittel müssen stets in lesbarem Zustand erhalten werden.
• Keine mechanische oder elektrische Veränderungen am Betriebsmittel, außer den
in den mitgeltenden Dokumentationen ausdrücklich beschriebenen, vornehmen.
• Reparaturen dürfen nur vom Hersteller, oder einer vom Hersteller autorisierten
Stelle bzw. Person vorgenommen werden.

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