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6 Potenzialausgleichsleitung – Anschluss
• Alle Metallgehäuse von elektrischen Betriebsmitteln und fremde leitfähige Teile
müssen an das Potenzialausgleichssystem angeschlossen werden.
• Die Ableitung kann erfolgen über
- externe Erdungsklemme oder
- gesichertem, metallischem Kontakt mit Konstruktionsteilen, die mit
dem Potenzialausgleich verbunden sind
• Der Querschnitt des Ausgleichsleiters muss mindestens 4 mm
2
sein
• Die Anschlussteile müssen wirksam gegen Korrosion geschützt sein
(z.B. Zwischenstück aus Stahl bei Kontakten aus Leichtmetall)
• Der Kontaktdruck muss dauerhaft aufrecht erhalten bleiben
(kein Lockern oder Verdrehen!)