L06M L06M7-3
- Die Anschlagmittel (7-4/D) müs-
sen senkrecht von den Aufnah-
mepunkten des Gerätes (7-1/1
und 7-3/1) nach oben geführt
werden.
GEFAHR
Eine zulässige Tragfähigkeit von
mindestens 2,5 t ist für die An-
schlagmittel erforderlich.
7-3
- Die Anschlagmittel (7-4/D) müs-
sen senkrecht von den Aufnah-
mepunkten des Gerätes (7-1/1
und 7-3/1) nach oben geführt
werden.
GEFAHR
Eine zulässige Tragfähigkeit von
mindestens 2,5 t ist für die An-
schlagmittel erforderlich.