Digital Day & Night Vision Scope User Manual
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Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als
Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte
gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle
Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen:
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht
vom Altgerät umschlossen sind, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte
einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den
von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro-
und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die
gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen.
Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe
eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter
anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
4. Datenschutz-Hinweis:
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt
insbesondere für Geräte der Informations- und
Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte
beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten
auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich
ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“: