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Solo 694 - Sicherheitshinweise; Allgemeine Hinweise; Persönliche Schutzausrüstung

Solo 694
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SICHERHEITSHINWEISE
Allgemeine Hinweise
- Zur Gewährleistung der sicheren Handhabung muß
die Bedienperson unbedingt diese Betriebsanweisung
lesen, um sich mit der Handhabung der Motorsäge ver-
traut zu machen. Unzureichend informierte Bediener kön-
nen sich und andere Personen durch unsachgemäßen Ge-
brauch gefährden.
-Motorsäge nur an Benutzer ausleihen, die Erfahrung mit
einer Kettensäge haben. Die Betriebsanweisung ist dabei
zu übergeben.
- Erstbenutzer sollten sich vom Verkäufer einweisen lassen,
um sich mit den Eigenschaften des motorbetriebenen Sä-
gens vertraut zu machen, oder einen staatlichen Motor-
sägenlehrgang besuchen.
Hinweis:
Zur Verringerung der Gefahren durch Kickback (Rückschlag,
siehe Seite 6) empfehlen wir dem unerfahrenen Benutzer
rückschlagmindernde Sägeketten zu verwenden.
Fragen Sie ihren SOLO-Fachhändler.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Motor-
säge nicht bedienen. Jugendliche über 16 Jahre sind von
diesem Verbot ausgenommen, wenn sie zum Zwecke der
Ausbildung unter Aufsicht eines Fachkundigen stehen.
- Das Arbeiten mit der Motorsäge erfordert hohe Aufmerk-
samkeit.
- Nur in guter körperlicher Verfassung arbeiten. Auch Ermü-
dung führt zur Unachtsamkeit. Besonders hohe Aufmerk-
samkeit ist zum Ende der Arbeitszeit erforderlich. Alle
Arbeiten ruhig und umsichtig durchführen. Der Bediener
ist gegenüber Dritten verantwortlich.
- Niemals unter Einfluß von Alkohol, Drogen oder Medika-
menten arbeiten.
- Bei Arbeiten in leicht entzündlicher Vegetation und bei
Trockenheit Feuerlöscher bereitstellen (Waldbrandgefahr).
Persönliche Schutzausrüstung
- Um beim Sägen Verletzungen von Kopf, Augen, Hand,
Fuß sowie Gehörschäden zu vermeiden, müssen die
nachfolgend beschriebenen Körperschutzaus-
rüstungen und Körperschutzmittel getragen werden.
- Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend, aber
nicht hinderlich sein. Keinen Körperschmuck oder Kleidung
tragen, die ein Verfangen an Buschwerk oder Ästen ermög-
licht. Bei langen Haaren stets Haarnetz tragen.
- Bei sämtlichen Arbeiten im Wald ist ein Schutzhelm (1) zu
tragen, er bietet Schutz vor herabfallenden Ästen. Der
Schutzhelm ist regelmäßig auf Beschädigungen hin zu
überprüfen und spätestens nach 5 Jahren auszutauschen.
Nur geprüfte Schutzhelme verwenden.
- Der Gesichtsschutz (2) des Helmes (ersatzweise: Schutz-
brille) hält Sägespäne und Holzsplitter ab. Um Verletzun-
gen der Augen zu vermeiden, ist beim Arbeiten mit der
Motorsäge stets ein Augenschutz bzw. Gesichtsschutz zu
tragen.
- Zur Vermeidung von Gehörschäden sind geeignete persön-
liche Schallschutzmittel zu tragen. (Gehörschutz (3), Kap-
seln, Wachswatte etc.). Oktavbandanalyse auf Anfrage.
- Die Sicherheits-Forstjacke (4) hat signalfarbene Schulter-
partien und ist körperfreundlich und pflegeleicht.
- Die Sicherheits-Latzhose (5) hat 22 Lagen Nylongewebe
und schützt vor Schnittverletzungen. Ihre Verwendung
wird dringend empfohlen.
- Arbeitshandschuhe (6) aus festem Leder gehören zur
vorschriftsmäßigen Ausrüstung und sind beim Arbeiten mit
der Motorsäge ständig zu tragen.
- Beim Arbeiten mit der Motorsäge sind Sicherheitsschuhe
bzw. Sicherheitsstiefel (7) mit griffiger Sohle, Stahlkappe
und ein Beinschutz zu tragen. Das Sicherheitsschuhwerk
mit Schnittschutzeinlage bietet Schutz vor Schnittverlet-
zungen und gewährleistet einen sicheren Stand.
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