97
Reifen, seine Abnutzung durch Fahrt oder Durchbremsung bezieht sich keine Garantie.
Räder – Zur gewöhnlichen Garantie gehören Materialfehler (gebrochene Felge, Nabe, Ritzel, Achse, Speichen - innerhalb von
30 Tagen) einschließlich der Fehler der Oberflächenbehandlung.
Bremsen, Schaltwerk, Umwerfer – In die Garantie gehen Materialfehler ein. Auf die Einstellung bezieht sich keine Garantie.
Durch Lagerung, Manipulation und Fahrt ändert sich die Einstellung teilweise und das
Nachstellen gehört zu der üblichen Instandhaltung.
Sattel, Sattelstütze – Materialfehler werden anerkannt, die Beurteilung erfolgt aus der Sicht der Funktionserfüllung. Die
durch die Verschiebung des Sattels in der Sattelstütze entstandenen Rillen können nicht beanstandet
werden.
Kette – Gegenstand der Garantie sind Materialfehler oder Kettenriss. Die Garantie erstreckt sich nicht auf den gewöhnlichen
Verschleiß oder Funktionsminderung durch unterlassene Instandhaltung.
Rückstrahler – abgebrochene oder zerschlagene Rückstrahler sind nicht Gegenstand der Garantie.
Gefederter Rahmen – die Garantie bezieht sich auf Materialmängel, Schweißverbindungen und einzelne bewegliche Teile.
Grundsätzlich kann keine Garantie auf Beschädigungen geltend gemacht werden, die entstanden sind
durch:
• einen Unfall
• eine sportliche Rennaktivität
• eine Überlastung unter extremen Bedingungen (anspruchsvolle Geländeabfahrten,
Fahrt in Wasser und auf Schnee)
• Ausstellung den Bewitterungseinflüssen (Regen, Sonne, Lagerung in feuchter Umgebung)
• unsachgemäße Reparatur
• die Fahrt von zwei Personen gleichzeitig
• eine gewaltsame Beschädigung
• Sprünge im Wasser
• ungenügende Instandhaltung
Die Garantie bezieht sich aber nicht auf bewegliche Teile des Mechanismus, falls diese nicht richtig angezogen waren und
das Fahrrad trotzdem verwendet wurde. Diese Teile verschleißen durch die Verwendung, und daher ist deren regelmäßige
Instandhaltung erforderlich.
Hinweis: Falls Sie keine Erfahrung mit der Reparatur von gefederten Rahmen haben, vertrauen Sie den Service einem
qualifizierten Mechaniker an.
Denn jeder Absturz kann Ihr Leben oder Ihre Gesundheit gefährden oder an Ihrem Fahrrad oder Dritten einen Schaden
verursachen. Diese Warnung sollte während der Fahrt mit dem Fahrrad nie vernachlässigt werden.
WICHTIGER HINWEIS
Beanstandungen beziehen sich nicht auf die gewöhnliche Wartung des Fahrrads:
1. Lose Pedalarme in der Mittelachse (nicht angezogene Mittenachsschraube)
2. Spiel im Lenkkopf (nicht angezogene Lenkkopf-Sicherungsmuttern)
3. unrichtige Funktion der Bremsen (in Folge der Benützung und des nachfolgenden Bremssockel-Verschleißes, durch Dehnung
der Bremsseile)
4. fallende Kette (verursacht durch eine fehlerhafte Gangschaltung, nachfolgendes Kreuzen der Kette und Fallen oder Scheuern
an anderen Zahnrädern)
5. unrichtiger Lauf des Schaltwerks oder des Umwerfers (Dehnung der Schaltseile und nachfolgende ungenügende Wartung)
6. Spiel in vorderer und hinterer Nabe (nicht angezogene Konusse in Naben)