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FLYER mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h
sind mit einer Schiebehilfe ausgestattet. Diese
ist auf 6 km/h im grössten Gang limitiert. Durch
Betätigen der Schiebehilfe lässt sich der FLYER
bequem aus der Tiefgarage oder über eine steile
Passage schieben.
Modelle mit Tretunterstützung über 25 km/h sind
mit einer Anfahrhilfe ausgestattet, welche auf
18 km/h limitiert ist.
Sie schalten die Schiebe-/Anfahrhilfe ein, indem
Sie in den Unterstützungsstufen bis ganz nach
unten zu «
» blättern (Taste -). Drücken Sie nun
die Schiebe-/Anfahrhilfetaste für mehr als 2 Se-
kunden (Taste –)
.
Die Schiebe-/Anfahrhilfe wird ausgeschaltet,
wenn
– Sie die Taste – im Schiebe-/Anfahrhilfe-Modus
loslassen
– die Geschwindigkeit von 6 km/h bzw. 18 km/h
überschritten wird.
Beim Benutzen der Schiebe-/ Anfahrhil-
fe müssen die Räder unbedingt Boden-
kontakt haben, da sonst die Gefahr von
Verletzungen besteht
.
6. Gesetzliche
Bestimmungen
Für Pedelecs und E-Bikes gelten teils Sonder-
bestimmungen für die Nutzungsgrenzen, d
.h. sie
sind teilweise wie ein Fahrrad zu nutzen, teilweise
aber auch nicht. Informieren Sie sich ausführlich
über die für Sie geltenden gesetzlichen Vorschrif
-
ten bezüglich Versicherung Ihres FLYERs, das
Inverkehrbringen sowie
die Benützung von Stras-
sen und Radwegen
.
Bevor Sie mit Ihrem FLYER am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen, informieren Sie sich
daher bitte über die jeweils geltenden nationalen
Vorschriften.
Diese Informationen können Sie bei Ihrem
FLYER Fachhändler, den jeweiligen nationalen
Fahrrad- oder E-Bike-Verbänden und auch im
Internet erhalten.
Dort informiert man Sie darüber, wie Ihr FLYER
ausgestattet sein muss, damit Sie am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen können.
Es wird beschrieben, welche Beleuchtungsanla
-
gen installiert sein oder mitgeführt werden müs-
sen, und mit welchen Bremsen das Fahrrad aus-
gestattet sein muss
.
Man erhält in den jeweils geltenden nationalen
Vorschriften Angaben zu geltenden Altersbe-
schränkungen sowie dazu, in welchem Alter man
wo fahren darf oder muss
. Auch die Teilnahme
von Kindern am öffentlichen Strassenverkehr
wird hier geregelt. Wenn es eine Helmpicht gibt,
wird diese angegeben.
S-Pedelec
Ihr FLYER S-Pedelec mit Tretunterstützung bis
45 km/h ist kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraft
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fahrzeug. Damit ist es zulassungspichtig. Die
Zulassung gilt nur für das Fahrzeug in der Origi-
nal-Ausstattung
. Deshalb dürfen an Ihrem Fahr-
zeug keine Änderungen vorgenommen werden
.
Es dürfen nur zu 100% identische Original-Er-
satzteile verwendet werden
. Ansonsten ist eine
sichere und vorschriftsgemässe Funktion nicht
gegeben. Unfälle und Stürze mit schwersten Ver-
letzungen können die Folge sein
. Ebenso verfal-
len die Gewährleistung und Garantien
.
Ergänzende Hinweise für S-Pedelec Modelle EU
• Gesetzliche Vorschriften: Informieren Sie
sich ausführlich über die für Sie geltenden ge
-
setzlichen Vorschriften
. Dies betrifft die Versi-
cherung Ihres FLYERs, das Inverkehrbringen
sowie die Benützung von Strassen und Rad-
wegen in Ihrem Land
. National gelten teils
unterschiedliche Vorschriften. Diese werden
fortwährend aktualisiert. Beachten Sie, dass
keine Anhänger gezogen werden dürfen, in de
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