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nen ein Kind sitzt. Auch Kindersitze sind nicht
erlaubt.
• Ebenso gelten EU-weit Helm- und Führer-
scheinpicht, in einigen anderen Ländern in
national angepasster Form
.
• Tausch von Bauteilen: Ihr FLYER ist kein
Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug. Da
-
mit ist es zulassungspichtig. Die Zulassung
gilt nur
für das Fahrzeug in der Original-Aus-
stattung
. Deshalb dürfen keine Änderungen
an Ihrem Fahrzeug vorgenommen werden.
Es dürfen nur zu 100% identische Originaler-
satzteile verwendet werden
. Ansonsten ist eine
sichere und vorschriftsgemässe Funktion nicht
gegeben. Unfälle und Stürze mit schwersten
Verletzungen können die Folge sein. Ebenso
verfallen Gewährleistung und Garantien.
• Achten Sie auf sicheren Sitz und einwandfreie
Funktion der vorgeschriebenen Komponenten
für ein S-Pedelec:
• Seitenstütze: Aus rechtlichen Gründen ver
-
fügt ihr Fahrzeug über eine selbsteinklappen-
de Seitenstütze bzw
. über eine Seitenstütze
mit Wegfahrsperre. Machen Sie sich mit der
Funktion dieser Stütze vertraut. Seien Sie be-
sonders vorsichtig um ein ungewolltes Einklap-
pen der Stütze zu verhindern
. Stellen Sie ihr
Fahrzeug nur auf ebenen Flächen ab.
• Rückspiegel, Nummernschildhalter und
Bremslicht sind rechtlich vorgeschrieben.
Sie müssen korrekt befestigt sein und immer
einwandfrei funktionieren. Ist dies nicht gege
-
ben, dürfen Sie Ihr FLYER S-Pedelec nicht
im öf
fentlichen Strassenverkehr bewegen.
(im Igelbild: selbsteinklappende Stütze, Spie-
gel, Bremslicht, Nummernschildhalter)
•
Lichtfunktion: Aus rechtlichen Gründen ist
die Lichtfunktion immer eingeschaltet sobald
Sie das System einschalten. Die Lichttaste hat
keine Funktion.
• Drehmomente: Bei Arbeiten an Ihrem FLYER
S-Pedelec halten Sie unbedingt die Anzugs
-
drehmomente ein
. Hierzu muss ein Drehmo-
mentschlüssel eingesetzt werden
. Zu stark
oder zu lose angezogene Verschraubungen
können zu Bruch, Fehlfunktion oder Verlust
von Bauteilen führen.
Für S-Pedelecs gelten Helm- und Füh-
rerscheinpicht, in einigen Ländern in
national angepasster Form
. Beachten
Sie die national geltenden Gesetze/Vor-
schriften bezüglich Helmtyp
.
Beachten Sie, dass mit S-Pedelec keine
Anhänger gezogen werden dürfen, in
denen ein Kind sitzt. Auch Kindersitze
sind nicht erlaubt.
Die Regelungen und Vorschriften für
E-Bikes werden ständig überarbeitet
und geändert. Informieren Sie sich über
Änderungen in den Rechtsvorschriften,
damit Sie stets auf dem aktuellen Stand
sind.
Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpicht-
versicherung mögliche Schäden, die
durch den Einsatz des FLYER E-Bikes
entstehen, abdeckt
.
7.
Bestimmungs-
gemässer Gebrauch
FLYER sind für den Transport oder die
Fortbewegung einer einzelnen Person
ausgelegt.
Das Mitführen von Gepäck ist nur zulässig mit
einer am FLYER angebrachten geeigneten Vor
-
richtung und sicherer Befestigung des Gepäcks
.
Dabei dürfen die maximale Tragfähigkeit des
Gepäckträgers sowie das höchst-zulässige Ge-
samtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten
werden (siehe
T
echn. Daten).
Zulässiges Gesamtgewicht:
Gewicht Fahrer + Gewicht FLYER + Ge-
wicht Akku + Gewicht Gepäck + Gewicht
Anhänger
Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die nationa
-
le Gesetzgebung vorschreibt, dürfen FL
YER vom
Typ 1
City- und T
ourenräder
im öffentlichen Straßenverkehr und auf befestig
-
ten Wegen eingesetzt werden
.
Es entfällt jede Haftung und Gewährleistung sei-
tens FLYER Fachhändler und Hersteller, wenn die
V
erwendung über diesen bestimmungsgemässen
Gebrauch hinausgeht, wenn Sicherheitshinweise