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nicht eingehalten werden, wenn der FLYER über-
laden wird, im Gelände benutzt wird oder Mängel
unsachgemäss beseitigt werden
. Zudem müssen
die Vorgaben zu Wartung und Pege eingehalten
werden, damit Haftung und Gewährleistung be
-
stehen bleiben
.
Ihr FLYER ist nicht für Extrembelastungen, wie
z. B. Fahren über Treppen oder Sprünge, harte
Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver
-
anstaltungen,
Trickfahrten oder Kunstsprungguren, ausgelegt.
T
yp 2
MTB – Federweg bis ca. 120 mm
im mittelschwerem Gelände wie z.B. Feldwegen,
Trails und Cross Country-Kursen eingesetzt wer
-
den
. Es dürfen kleine Hindernisse wie Wurzeln,
Steine oder Stufen überfahren werden. Entspre-
chende Schutzausrüstung (geeigneter Helm,
Handschuhe) ist zu tragen
.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge
-
hende Verwendung
. Das gilt insbesondere für die
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und da-
raus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
•
die Benutzung in schwerem Gelände, Sprün-
ge, Steilabfahrten, Bikepark
•
Überladung oder
• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
FLYER E-MTBs sind nicht für Extrembelastun
-
gen, wie z
. B. Fahren über Treppen oder Sprün-
ge, harte Anwendungen wie ungenehmigte
Wettbewerbsveranstaltungen, T
rickfahrten oder
Kunstsprungguren, ausgelegt.
FLYER E-MTBs sind ab Werk nicht StVZO-kon
-
form und somit nicht für den Strassenverkehr zu-
gelassen
. Informieren Sie sich bei Ihrem FLYER
Fachhändler bezüglich einer StVZO-konformen
Aufrüstung Ihres FLYER E-MTBs, falls Sie am
Strassenverkehr teilnehmen möchten.
Typ 3
All Mountain – Federweg bis ca. 160mm
im Gelände eingesetzt werden. Es dürfen Hinder-
nisse wie Wurzeln, Steine oder Stufen überfahren
werden
.
Kleine Sprünge sind zulässig. Entsprechende
Schutzausrüstung (geeigneter Helm, Handschu
-
he, evtl
. Protektoren) ist zu tragen. Hersteller
und Händler haften nicht für eine über den be-
stimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende
Verwendung
. Das gilt insbesondere für die Nicht-
einhaltung der Sicherheitshinweise und daraus
resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
•
die Benutzung in schwerem Gelände, hohe-
Sprünge, Downhill oder Bikepark
•
Überladung oder
• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
Fahrräder sind nicht für Extrembelastungen,
wie z. B. Steilabfahrten oder hohe Sprünge,
harte Anwendungen wie ungenehmigte Wett
-
bewerbsveranstaltungen, Trickfahrten oder
Kunstsprungguren, ausgelegt.
FLYER E-MTBs sind ab W
erk nicht StVZO-kon-
form und somit nicht für den Strassenverkehr zu-
gelassen
. Informieren Sie sich bei Ihrem FLYER
Fachhändler bezüglich einer StVZO-konformen
Aufrüstung Ihres FLYER E-MTBs, falls Sie am
Strassenverkehr teilnehmen möchten.
FLYER E-Bikes sind nicht für die Teilnahme an
Wettbewerben/Wettkämpfen zugelassen. Bei
Fragen zu den Nutzungsgrenzen wenden Sie
sich an Ihren FLYER Fachhändler oder den Her
-
steller
.
Informieren Sie sich über die geltende Gesetzge-
bung, bevor Sie mit Ihrem FLYER auf öffentlichen
Strassen und
Wegen fahren. Fahren Sie nur auf
Strecken, die für Fahrzeuge freigegeben sind.