S06C S06C5-2 5-2
HINWEIS
- Bei außergewöhnlich niedrigen
Temperaturen nach Betriebsan-
leitung Motor verfahren.
- Nach einem Kaltstart kann die Ver-
stopfungsanzeige (4-11/24) vorzei-
tig aufleuchten. Sie erlischt jedoch
bei Erwärmung des Hydrauliköls.
Das Gerät bis zum Erlöschen der
Kontrolleuchte (4-11/24) nur mit
niedriger Drehzahl, niemals mit
Vollast, betreiben.
5.2.2 Fahren mit dem Gerät
auf öffentlichen Straßen
ACHTUNG
Das Fahren auf öffentlichen Straßen
ist nur mit Standard-, Mehrzweck-
oder Leichtgutschaufel und nur mit
montiertem Schaufelschutz erlaubt.
Zusätzlich darf in der Schaufel der
darin verzurrte Frontbagger mitge-
führt werden.
Der Fahrer muß folgenden Führer-
schein besitzen:
- Klasse IV alt bzw. V neu für den
Langsamläufer - 20 km/h -
- Klasse III für den Schnelläufer -
30 km/h -
Der Führerschein (Original) sowie
die Betriebserlaubnis (Original) sind
mitzuführen.
Vor Antritt der Fahrt im öffentlichen
Straßenverkehr sind folgende Sicher-
heitsmaßnahmen für den Straßen-
verkehr zu treffen:
5.2.2.1 Mitführen einer
Schaufel
(1) Den Schaufelarm soweit ab-
senken, daß der tiefste Punkt des
Schaufelarmes bzw. der Schaufel
mindestens 30 cm über der Fahr-
bahn steht (5-2).
(2) Beide Kugelblockhähne (1-2/
Pfeile) schließen.
Bild 5-2
HINWEIS
- Bei außergewöhnlich niedrigen
Temperaturen nach Betriebsan-
leitung Motor verfahren.
- Nach einem Kaltstart kann die Ver-
stopfungsanzeige (4-11/24) vorzei-
tig aufleuchten. Sie erlischt jedoch
bei Erwärmung des Hydrauliköls.
Das Gerät bis zum Erlöschen der
Kontrolleuchte (4-11/24) nur mit
niedriger Drehzahl, niemals mit
Vollast, betreiben.
5.2.2 Fahren mit dem Gerät
auf öffentlichen Straßen
ACHTUNG
Das Fahren auf öffentlichen Straßen
ist nur mit Standard-, Mehrzweck-
oder Leichtgutschaufel und nur mit
montiertem Schaufelschutz erlaubt.
Zusätzlich darf in der Schaufel der
darin verzurrte Frontbagger mitge-
führt werden.
Der Fahrer muß folgenden Führer-
schein besitzen:
- Klasse IV alt bzw. V neu für den
Langsamläufer - 20 km/h -
- Klasse III für den Schnelläufer -
30 km/h -
Der Führerschein (Original) sowie
die Betriebserlaubnis (Original) sind
mitzuführen.
Vor Antritt der Fahrt im öffentlichen
Straßenverkehr sind folgende Sicher-
heitsmaßnahmen für den Straßen-
verkehr zu treffen:
5.2.2.1 Mitführen einer
Schaufel
(1) Den Schaufelarm soweit ab-
senken, daß der tiefste Punkt des
Schaufelarmes bzw. der Schaufel
mindestens 30 cm über der Fahr-
bahn steht (5-2).
(2) Beide Kugelblockhähne (1-2/
Pfeile) schließen.
Bild 5-2