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ahlmann AS5 - Anbaugeräte

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S06C S06C1-6
1.5.1.6 Vor Arbeitsbeginn sich an
der Einsatzstelle mit der Arbeits-
umgebung vertraut machen. Zur
Arbeitsumgebung gehören z. B. die
Hindernisse im Arbeits- und Ver-
kehrsbereich, die Tragfähigkeit des
Bodens und notwendige Absiche-
rungen der Baustelle zum öffent-
lichen Verkehrsbereich.
1.5.1.7 Vor Inbetriebnahme des
Gerätes sicherstellen, daß niemand
durch das anlaufende Gerät ge-
fährdet werden kann!
1.5.1.8 Maßnahmen treffen, da-
mit das Gerät nur in sicherem und
funktionsfähigem Zustand betrie-
ben wird! Das Gerät nur betreiben,
wenn alle Schutzeinrichtungen und
sicherheitsbedingte Einrichtungen
z. B. lösbare Schutzeinrichtungen,
Schalldämmungen, vorhanden und
funktionsfähig sind!
1.5.1.9 Jede sicherheitsbedenk-
liche Arbeitsweise unterlassen!
1.5.1.10 Personen dürfen nicht mit
Arbeitseinrichtungen z. B. Anbau-
geräten befördert werden!
1.5.1.11 Der Fahrer darf mit dem
Gerät Arbeiten nur ausführen, wenn
sich keine Personen im Gefahren-
bereich aufhalten.
Der Gefahrenbereich ist die Umge-
bung des Gerätes, in der Personen
durch
- arbeitsbedingte Bewegungen
des Gerätes,
- Anbaugeräte und Arbeitseinrich-
tungen,
- ausschwingendes Ladegut,
- herabfallendes Ladegut,
- herabfallende Arbeitseinrichtun-
gen erreicht werden können.
1-6
1.5.1.6 Vor Arbeitsbeginn sich an
der Einsatzstelle mit der Arbeits-
umgebung vertraut machen. Zur
Arbeitsumgebung gehören z. B. die
Hindernisse im Arbeits- und Ver-
kehrsbereich, die Tragfähigkeit des
Bodens und notwendige Absiche-
rungen der Baustelle zum öffent-
lichen Verkehrsbereich.
1.5.1.7 Vor Inbetriebnahme des
Gerätes sicherstellen, daß niemand
durch das anlaufende Gerät ge-
fährdet werden kann!
1.5.1.8 Maßnahmen treffen, da-
mit das Gerät nur in sicherem und
funktionsfähigem Zustand betrie-
ben wird! Das Gerät nur betreiben,
wenn alle Schutzeinrichtungen und
sicherheitsbedingte Einrichtungen
z. B. lösbare Schutzeinrichtungen,
Schalldämmungen, vorhanden und
funktionsfähig sind!
1.5.1.9 Jede sicherheitsbedenk-
liche Arbeitsweise unterlassen!
1.5.1.10 Personen dürfen nicht mit
Arbeitseinrichtungen z. B. Anbau-
geräten befördert werden!
1.5.1.11 Der Fahrer darf mit dem
Gerät Arbeiten nur ausführen, wenn
sich keine Personen im Gefahren-
bereich aufhalten.
Der Gefahrenbereich ist die Umge-
bung des Gerätes, in der Personen
durch
- arbeitsbedingte Bewegungen
des Gerätes,
- Anbaugeräte und Arbeitseinrich-
tungen,
- ausschwingendes Ladegut,
- herabfallendes Ladegut,
- herabfallende Arbeitseinrichtun-
gen erreicht werden können.

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