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ahlmann AS5 - Personalauswahl und -Qualifikation

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S06C S06C
1.3.9 Keine Veränderungen, An-
und Umbauten am Gerät, die die
Sicherheit beeinträchtigen können,
ohne Genehmigung des Herstel-
lers vornehmen! Dies gilt auch für
den Einbau und die Einstellung von
Sicherheitseinrichtungen und -ven-
tilen sowie für das Schweißen an
tragenden Teilen.
1.3.10 Hydraulikanlage, und hier
besonders Hydraulikschlauchlei-
tungen, in angemessenen Zeitab-
ständen auf sicherheitsrelevante
Mängel überprüfen und erkannte
Mängel sofort beseitigen.
1.3.11 Vorgeschriebene oder in
den Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) bzw. im Wartungsplan ange-
gebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen einhalten!
1.4 Personalauswahl und
-qualifikation
Grundsätzliche Pflichten
1.4.1
Das Gerät darf nur von
Personen selbständig geführt oder
gewartet werden, die vom Unter-
nehmer dafür bestimmt sind. Diese
Personen müssen außerdem
-
das 18. Lebensjahr vollendet haben
- körperlich und geistig geeignet
sein
- im Führen oder Warten des Ge-
rätes unterwiesen sein und ihre
Befähigung hierzu gegenüber
dem Unternehmer nachgewiesen
haben
- erwarten lassen, daß sie die
ihnen übertragenen Aufgaben
zuverlässig erfüllen
1-4
1.3.9 Keine Veränderungen, An-
und Umbauten am Gerät, die die
Sicherheit beeinträchtigen können,
ohne Genehmigung des Herstel-
lers vornehmen! Dies gilt auch für
den Einbau und die Einstellung von
Sicherheitseinrichtungen und -ven-
tilen sowie für das Schweißen an
tragenden Teilen.
1.3.10 Hydraulikanlage, und hier
besonders Hydraulikschlauchlei-
tungen, in angemessenen Zeitab-
ständen auf sicherheitsrelevante
Mängel überprüfen und erkannte
Mängel sofort beseitigen.
1.3.11 Vorgeschriebene oder in
den Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) bzw. im Wartungsplan ange-
gebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen einhalten!
1.4 Personalauswahl und
-qualifikation
Grundsätzliche Pflichten
1.4.1
Das Gerät darf nur von
Personen selbständig geführt oder
gewartet werden, die vom Unter-
nehmer dafür bestimmt sind. Diese
Personen müssen außerdem
-
das 18. Lebensjahr vollendet haben
- körperlich und geistig geeignet
sein
- im Führen oder Warten des Ge-
rätes unterwiesen sein und ihre
Befähigung hierzu gegenüber
dem Unternehmer nachgewiesen
haben
- erwarten lassen, daß sie die
ihnen übertragenen Aufgaben
zuverlässig erfüllen
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