Messerschleifer MS 100
Sicherheit
10.03.2009 7
2.3.3 Unterweisung
Das Personal muss regelmäßig vom Betreiber unterwiesen werden. Zur besseren Nachverfolgung muss die
Durchführung der Unterweisung protokolliert werden.
Datum Name Art der Unterweisung Unterweisung erfolgt durch Unterschrift
2.4 Persönliche Schutzausrüstung
Bei der Arbeit ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich, um die Gesundheitsgefahren zu
minimieren.
Die für die jeweilige Arbeit notwendige Schutzausrüstung während der Arbeit stets tragen.
Im Arbeitsbereich angebrachte Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung befolgen.
Pos: 2.22 /KN200 6-SM/Sicherhei t/006 Persö nliche Schutzausst attung/006 1. 1.0_1 Grundsä tzlich zu tragen _Titel @ 8\ mod_1143360998 458_1.doc @ 80989
Grundsätzlich tragen:
Bei allen Arbeiten grundsätzlich tragen:
Arbeitsschutzkleidung
ist eng anliegende Arbeitskleidung mit geringer Reißfestigkeit, mit engen Ärmeln und ohne abstehende Teile.
Sie dient vorwiegend zum Schutz vor Erfassen durch bewegliche Maschinenteile.
Keine Ringe, Ketten und sonstigen Schmuck tragen.
Sicherheitsschuhe
zum Schutz vor schweren herabfallenden Teilen und Ausrutschen auf rutschigem Untergrund.
Gehörschutz
zum Schutz vor Gehörschäden.
Schutzbrille
zum Schutz der Augen vor umherfliegenden Teilen, Flüssigkeitsspritzern und Schleifspritzern.
Schutzhandschuhe
zum Schutz der Hände vor Reibung, Abschürfungen, Einstichen, Schnitten oder tieferen Verletzungen sowie
vor Berührung mit heißen Oberflächen.