4.4 Verpflichtungen des Betreibers / Bedieners
• Führen bewegliche, rotierende, heiße oder kalte Geräteteile zu Gefahren, müssen diese bauseitig gegen
Berührung gesichert sein. Dieser Berührungsschutz darf nicht entfernt werden.
• Leckagen gefährlicher Fördergüter so abführen, dass keine Gefährdung für Personen und Umwelt entsteht. Hierzu
sind auch die Datenblätter bzw. Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen Hersteller zu beachten.
• Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
• Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen.
• Die Prüfungen für Rohr- oder Schlauchleitungen auf sichere Bereitstellung, Benutzung, ordnungsgemäße Montage
und Funktion sind nach regional gültigen Richtlinien durchzuführen. Die Prüffristen dürfen nicht überschritten
werden.
• Fehlerhafte Rohr- oder Schlauchleitungen sind unverzüglich und fachgerecht auszutauschen.
• Hydraulikschlauchleitungen und Polyrohre unterliegen einem Alterungsprozess und sind turnusgemäß nach
Herstellervorgaben zu wechseln.
• Es ist ein Sicherheitsdatenblatt des aktuell verwendeten Schmierstoffs am Gerät zur Verfügung zu stellen.
• Beachten Sie die allgemein gültige Gefahrstoffverordnung in der aktuellsten Version.
4.5 Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Alle Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten dürfen nur von geschultem Fachpersonal ausgeführt werden,
das sich durch eingehendes Studium der Benutzerinformationen ausreichend informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten am Gerät nur im vollständigen Stillstand und drucklosen, sowie spannungslosen
Zustand, mit entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (u.a. Schutzbrille) auszuführen. Die in der
Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen des Gerätes ist unbedingt einzuhalten.
Sichern Sie das Gerät während der Wartungs- und Reparaturarbeiten gegen absichtliche, sowie unabsichtliche
Wiederinbetriebnahme. Alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sind unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten
wieder einzusetzen.
Entsprechend den einschlägigen, behördlichen Bestimmungen müssen umweltgefährdende Medien fachgerecht
entsorgt werden. Verschmutzte oder kontaminierte Oberflächen sind vor den Wartungsarbeiten zu reinigen, hierfür
ist Schutzausrüstung zu tragen. Beachten Sie hierzu die Daten- und Sicherheitsdatenblätter der Schmierstoffhersteller,
bzw. die der Hersteller von verwendeten Hilfs- und Betriebsstoffen.
Die Oberflächentemperatur des Gerätes ist zu überprüfen, da durch Hitzeübertragung Verbrennungsgefahr besteht.
Hitzebeständige Sicherheitshandschuhe tragen!
Während aller Wartungs-, Inspektions- und Reparaturarbeiten sind offenes Licht und Feuer, wegen Brandgefahr,
streng verboten.
4.6 Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Umbau, Reparatur und Veränderungen des Gerätes sind nur nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen der Sicherheit. Die Verwendung anderer Teile
kann die Haftung für daraus entstehende Folgen aufheben. Für vom Betreiber nachgerüstete Bauteile übernimmt
BEKA keinerlei Haftung.
4.7 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit des Gerätes ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung, wie in der Betriebsanleitung angegeben,
gewährleistet. Die in den Technischen Daten angegebenen Grenzwerte dürfen auf keinen Fall überschritten bzw. unterschritten
werden.
4.8 Elektrostatische Entladung
Vermeiden Sie elektrostatische Entladung! In den Geräten sind elektronische Komponenten integriert, die Sie durch
elektrostatische Entladung bei Berührung zerstören können. Beachten Sie die Sicherheitsmaßnahmen gegen
elektrostatische Entladung gemäß DIN EN 61340-5-1/-3. Achten Sie beim Umgang mit den Geräten auf gute Erdung
der Umgebung (Personen, Arbeitsplatz und Verpackung).