4.9 Allgemeiner Gefahrenhinweis - Restrisiko
Alle Komponenten des Gerätes sind nach geltenden Bestimmungen der Konstruktion technischer Anlagen bezüglich
Betriebssicherheit und Unfallverhütung ausgelegt. Unabhängig davon kann deren Nutzung zu Gefahren für den Nutzer
bzw. dritte Personen oder andere technische Einrichtungen führen. Das Gerät darf deshalb nur in technisch
fehlerfreiem Zustand seinen Einsatzzweck erfüllen. Dies darf nur unter Einhaltung der entsprechenden
Sicherheitsbestimmungen und der Beachtung der Betriebsanleitung erfolgen. Beobachten Sie deshalb regelmäßig
das Gerät und dessen Anbauteile und überprüfen Sie diese auf eventuelle Beschädigungen oder Leckagen. Aus
unter Druck stehenden Anlagenteilen, welche undicht geworden sind, kann Flüssigkeit unter hohem Druck
austreten.
5. Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist nur für den industriellen und gewerblichen Gebrauch zugelassen.
Das Gerät darf nur in Betrieb genommen werden, wenn es in / an eine andere Maschine ein- / angebaut und
mit dieser zusammen betrieben wird.
Es darf nur Schmierstoff gefördert werden, der der Spezifikation des Maschinenherstellers entspricht und in
der Schmierstofffreigabeliste FFG_002_ZEPTO aufgeführt ist (erhältlich auf Anfrage oder unter
www.beka-lube.de).
Das Gerät darf nur den technischen Daten entsprechend eingesetzt werden (siehe Kapitel 1. „Technische
Daten“). Diese Werte dürfen auf keinen Fall überschritten bzw. unterschritten werden. Betreiben Sie das Gerät
nie ohne Schmierstoff.
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an dem Gerät sind nicht zulässig. Für daraus entstehende Schäden an Personen und
Maschinen übernimmt BEKA keinerlei Haftung.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch:
• Dass Sie alle Kapitel und Hinweise in der Betriebsanleitung beachten.
• Dass Sie alle Wartungsarbeiten durchführen.
• Dass Sie alle einschlägigen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung während aller Lebenszyklen des Gerätes
befolgen.
• Dass Sie die erforderliche fachliche Ausbildung und die Autorisierung Ihres Betriebes besitzen, um die erforderlichen Arbeiten am
Gerät durchzuführen.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als unzulässige Betriebsweise.