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Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
• Das Produkt kann bei ungünstigen Netzverhältnis-
sen zu vorübergehenden Spannungsschwankungen
führen.
• Das Produkt ist ausschließlich zur Verwen-
dung an Anschlusspunkten vorgesehen, die
a) eine maximale zulässige Netzimpedanz “Z”
(Zmax = 0.354 Ω (230V) / 0,330 Ω (400V)) nicht
überschreiten, oder
b) eine Dauerstrombelastbarkeit des Netzes von
mindestens 100 A je Phase haben.
• Sie müssen als Benutzer sicherstellen, wenn nötig
in Rücksprache mit Ihrem Energieversorgungs-
unternehmen, dass Ihr Anschlusspunkt, an dem Sie
das Produkt betreiben möchten, eine der beiden ge-
nannten Anforderungen a) oder b) erfüllt.
Drehstrommotor 400 V 3~/ 50 Hz
Netzspannung 400 V 3N~/ 50 Hz
Netzanschluss und Verlängerungsleitung müssen
5-adrig sein = 3~ + N + PE.
• Verlängerungsleitungen müssen einen Mindest-
querschnitt von 1,5 mm² aufweisen (≤ 25m).
• Verlängerungsleitungen müssen einen Mindest-
querschnitt von 2,5 mm² aufweisen (> 25m).
Wechselstrommotor 230V / 50Hz
Netzspannung 230V / 50Hz
• Verlängerungsleitungen müssen einen Mindest-
querschnitt von 1,5 mm² aufweisen (≤ 25m).
• Verlängerungsleitungen müssen einen Mindest-
querschnitt von 2,5 mm² aufweisen (> 25m).
Anschlüsse und Reparaturen der elektrischen Ausrüs-
tung dürfen nur von einer Elektro-Fachkraft durchge-
führt werden.
Bei Rückfragen bitte folgende Daten angeben:
• Stromart des Motors
• Daten des Maschinen-Typenschildes
• Daten des Motor-Typschildes
16. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.