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BWT AQA perla XL - Einbauvorbedingungen; Allgemein; Einbauort und Umgebung; Einspeisewasser

BWT AQA perla XL
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DE
5 Einbauvorbedingungen
5.1 Allgemein
Die Einrichtung der Anlage muss entsprechend
der Einbauanleitung lt. der AVB Wasser V, §12.2
durch das Wasserversorgungsunternehmen oder
einineinInstallateurverzeichniseinesWasserver-
sorgungsunternehmen eingetragenes Installations-
unternehmen erfolgen.
Örtliche Installationsvorschriften, allgemeine
Richtlinien, allgemeine Hygienebedingungen und
technische Daten müssen beachten werden.
5.2 Einbauort und Umgebung
In Installationen, in denen Wasser für Feuerlösch-
zweckebereitgestelltwird,dürfenWeichwasseran-
lagen nicht eingebaut werden.
DerEinbauortmussfrostsichersein,denSchutzder
Anlage vor Chemikalien, Farbstoffen, Lösungsmit-
teln, Dämpfen gewährleisten, eine Bauwerksabdich-
tunggem.DIN18195-5besitzenundeineinfaches
AnschliessenandasWassernetzermöglichen.
Ein Kanalanschluss, ein Bodenablauf und ein
separaterNetzanschluss(230V/50Hz)müssenin
unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
Wenn kein Bodenablauf vorhanden ist, kann die
SchutzfunktiondesinderWeichwasseranlageinte-
griertenAquastops(jenachModellvorhanden)oder
der internen Aquastopfunktion ausreichend sein.
Dies liegt jedoch im Ermessensspielraum des
Sachversicherers. Die Klärung obliegt dem Anla-
genbetreiber.
Wenn kein Bodenablauf vorhanden ist und die
Weichwasseranlage keine integrierte Aquastop-
funktionbesitzt,musseinebauseitigeSicherheits-
einrichtung in Fliessrichtung vor der Weichwasser-
anlage eingebaut werden.
DieSicherheitseinrichtung (z. B. BWTAqua-stop
extern)mussdieWasserzufuhrstromlosabsperren,
um einen nicht bestimmungsgemässen Wasser-
austritt aus der Weichwasseranlage im Falle eines
Anlageschadenszuverhindern.
DieSpannungsversorgung(230V/50Hz)undder
erforderliche Betriebsdruck müssen permanent
gewährleistetsein.EinseparaterSchutzvorWas-
sermangel ist nicht vorhanden und müsste – wenn
erwünscht – örtlich angebracht werden.
5.3 Einspeisewasser
Das einzuspeisende Hartwasser muss stets den
Vorgaben der Trinkwasserverordnungbzw. der
EU-Direktive 98/83 EC entsprechen. Die Summe
an gelöstem Eisen und Mangan darf 0,1 mg/l nicht
überschreiten! Das einzuspeisende Hartwasser
muss stets frei von Luftblasen sein, ggf. muss ein
Entlüfter eingebaut werden.
Dient das behandelte Wasser dem menschlichen
Gebrauch im Sinne der Trinkwasserverordnung,
darf die Umgebungstemperatur 25 °C nicht über-
schreiten.
Dient das behandelte Wasser ausschliesslich
technischen Anwendungen, darf die Umgebungs-
temperatur 40 °C nicht überschreiten.
Der maximale Betriebsdruck der Anlage darf nicht
überschritten werden (siehe Kapitel 12, Technische
Daten). Bei einem höheren Netzdruck muss vor
der Anlage ein Druckmin derer eingebaut werden.
Ein minimaler Betriebsdruck ist für die korrekte
Funktion der Anlage erforderlich (siehe Kapitel 12,
TechnischeDaten).
Der optimale Betriebsdruckbereich beträgt 3-6 bar.
Bei Druckschwankungen und Druckstössen darf
die Summe aus Druckstoss und Ruhedruck den
Nenndruck nicht übersteigen, dabei darf der posi-
tive Druckstoss 2 bar nicht überschreiten und der
negative Druckstoss darf 50 % des sich einstellen-
den Fliessdruckes nicht unterschreiten (siehe DIN
1988-200/3.4.3).
Der kontinuierliche Betrieb der Weichwasseranlage
mit Wasser, welches Chlor oder Chlordioxid enthält,
istmöglichwenndieKonzentrationanfreiemChlor
/ Chlordioxid nicht 0,5 mg/l überschreitet.
Ein kontinuierlicher Betrieb mit chlor-/chlordioxid-
haltigem Wasser führt bei organischem Ionenaus-
tauschermaterialzueinervorzeitigenAlterung!Eine
Weichwasseranlagekann die Konzentration an
freiemChlorundChlordioxidreduzieren,d.h.die
KonzentrationimAblaufeinerWeichwasseranlage
ist in der Regel deutlich niedriger als im Zulauf.

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