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BETRIEBSANLEITUNG
•
Kindersitze dürfen ausschließlich auf dafür
geeignete Gepäckträger montiert werden.
Konsultieren Sie dazu Ihren Fachhändler.
•
Die maximale Zuladung des Gepäckträgers
ist modellabhängig beträgt in der Regel
max. 25 kg.
ACHTUNG:
Manche Gepäckträger sind nur
für weniger Gewicht freigegeben.
Beachten Sie die Angaben des
Gepäckträgerherstellers.
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Beachten Sie, dass Sie das zulässige Gesamt-
gewicht auch mit Kindern und/oder Gepäck
nicht erreichen (Kapitel 3.2).
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Achten Sie auf eine sichere Beladung.
Die Gepäckstücke dürfen die bewegten
Fahrradteile (Laufräder, Antrieb, Kette,
Bremsen) nicht berühren sowie die Funktion
und die Bedienung Ihres Fahrrades nicht
behindern.
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Überschreiten Sie das zulässige Gesamtge-
wicht nicht, siehe Kapitel 3.2.
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Stellen Sie sich in Ihrer kompletten Radbe-
kleidung zusammen mit Ihrem Fahrrad auf
eine geeichte Waage.
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Ermitteln Sie das zulässige Gesamtgewicht,
indem Sie Ihr Fahrrad mit der gesamten
Zuladung (nicht mit Kindern!) hochheben,
Kinder wiegen Sie bitte extra auf einer
Personenwaage und addieren Sie die ermit-
telten Gewichte.
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Durch Zuladung verschlechtert sich das
Fahrverhalten.
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Durch Zuladung erhöht sich der Bremsweg.
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Passen Sie Ihre Fahrweise an!
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Die Montage und Benutzung von Fahr-
radanhängern ist an unseren Fahrrädern,
wenn nicht speziell für das entsprechende
Fahrradmodell freigegeben, nicht gestattet.
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Unser Unternehmen untersagt den Aus-
tausch der Vorderradgabel zum Zwecke des
Umrüstens. Ist im Rahmen von Reparatur-
arbeiten ein Austausch notwendig, darf nur
eine bau-gleiche oder eine von unserem
Unternehmen für Ihr Fahrradmodell freige-
gebene Gabel verwendet werden.
Konsultieren Sie unseren authorisierten
Fachhändler.
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Das Nachrüsten von elektrischen Antrieben
ist an all unseren Fahrrädern nicht gestattet!
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Alle Teile an Ihrem Fahrrad dürfen in Ihrer
Beschaenheit nicht verändert werden.
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Lassen Sie alle Anbau-, Umbau-, Service-
und sonstige Arbeiten an Ihrem Fahrrad
ausschließlich von Ihrer Fachwerkstatt
vornehmen.
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Beachten Sie, dass diejenige Person, die am
Fahrrad Änderungen vornimmt, auch dafür
haftet.
2.1.6 Transport von Kindern und Gepäck,
Fahrradanhänger
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Der Transport von Kindern und Gepäck
ist mit Gefahren verbunden. Viele
Fahrradrahmen sind nicht zur Montage
von Gepäckträgern und Kindersitzen
geeignet.
Transportieren Sie Ihr Gepäck aus-
schließlich in/auf geeigneten
Tragesystemen.
Diese sind Fahrradrucksäcke oder vom
Hersteller freigegebene Gepäckträger.
Konsultieren Sie dazu Ihren Fachhändler.
Gepäckträger dürfen nur an Fahrrad-
modellen, die über dafür geeignete
und vorgesehenen Befestigungpunkte
verfügen, montiert werden.
übliche Fahrradtypen für die Nutzung eines
Gepäckträgers (Beispiele):
- City- und Urban Bikes
- Trekking- und Reiseräder
Sollten Sie sich unsicher sein, ob ihr Fahrrad
für die Nutzung eines Gepäckträgers
freigegeben ist, konsultieren Sie Ihren
Fachhändler.