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BETRIEBSANLEITUNG
8.10 Gepäckträger beladen
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Ein Gepäckträger dient nicht zum
Transport von sperrigen Gegenständen
oder Personen.
Der Missbrauch kann zu gefährlichen
Fahrsituationen, Stürzen, Unfällen und
Sachschäden führen.
Transportieren Sie nur kompak-
te Gepäckstücke mit geeigne-
ten Haltesystemen mit einem
Gesamtgewicht von max. 25kg.
Angabe auf Gepäckträger beachten!
•
Legen Sie Ihre Gepäckstücke mittig auf
Ihren Gepäckträger.
•
Verwenden Sie Packtaschen so und achten
Sie darauf, dass diese auch für Ihren Gepäck-
träger geeignet sind.
Montieren Sie diese nach Anleitung. Beach-
ten Sie die dazugehörige Betriebsanleitung
und/oder konsultieren Sie Ihren Fachhänd-
ler.
•
Befestigen Sie Ihr Gepäckstück mittels
Spannklappe oder mit einem speziell dafür
geeigneten Spannriemen.
•
„Schütteln“ Sie Ihr Fahrrad nach dem Bela-
den hin- und her.
•
Das Gepäckstück, Ihre Packtaschen oder
Teile dürfen sich nicht lösen.
•
Ihr Gepäckstück, Ihre Packtaschen oder Teile
davon dürfen Sie in Ihrer Bewegungsfreiheit
beim Fahren nicht behindern.
•
Ihr Gepäckstück, Ihre Packtaschen oder Teile
davon dürfen die Laufräder nicht berühren.
•
Ihr Gepäckstück, Ihre Packtaschen oder Teile
davon dürfen Ihre Beleuchtung und Reek-
toren nicht verdecken.
9 Störungen während der
Fahrt
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Wenn Sie Instandhaltungsmaßnahmen
vornehmen, für welche Sie nicht auto-
risiert sind, kann dies zu gefährlichen
Fahrsituationen, Stürzen, Unfällen und
Sachschäden führen.
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Wenn Sie an Ihrem Fahrrad ungewöhn-
liches Fahrverhalten, ungewöhnliche
Geräusche oder Störungen feststellen,
die nicht in diesem Kapitel aufge-
führt sind, kann dies zu gefährlichen
Fahrsituationen, Stürzen, Unfällen und
Sachschäden führen.
•
Lassen Sie Auälligkeiten, die nicht in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind, um-
gehend vom Fachhändler prüfen und wenn
notwendig beseitigen.
•
Bringen die aufgeführten Maßnahmen keine
Abhilfe, konsultieren Sie umgehend Ihren
Fachhändler.