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BETRIEBSANLEITUNG
14 Garantie, Gewährleistung
14.1 Gewährleistung
Grundsätzlich gewähren wir auf alle Cube
Rahmen und Starrgabeln die vom Gesetz
vorgegebene Gewährleistung von 2 Jahren
ab Verkaufsdatum.
Ihr Ansprechpartner bei Gewährleistungsan-
sprüchen ist der Händler, bei dem sie unser
Produkt erworben haben.
14.2 Garantieleistungen
Darüber hinaus erweitern wir einen Teil
unserer Cube Rahmen und Starrgabeln über
den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch
wie folgt hinaus:
Für alle Rahmen und Starrgabeln gewähren
wir ab Verkaufsdatum:
Aluminium 6 Jahre Garantie
Carbon, Alu-Carbon 3 Jahre Garantie
Sollte ein Bruch innerhalb dieser Zeit (ab
Verkaufsdatum) auftreten, verpichten wir
uns diesen Artikel durch einen gleichen oder
ähnlichen Artikel zu ersetzen.
Wir behalten uns vor, defekte Rahmen bzw.
Teile zu reparieren, oder durch das entspre-
chende Nachfolgemodell zu ersetzen.
Sollte für einen anstehenden Tausch eines
Rahmens ein Rahmen des gleichen Typs
nicht mehr zur Verfügung stehen, behalten
wir uns das Recht vor, einen Ersatzrahmen
zu liefern, welcher sich in Form und Farbe
vom ursprünglichen Rahmen unterscheiden
kann.
Ein Anspruch auf Lieferung der Ware des
gleichen Typs besteht nicht.
Umbauarbeiten außerhalb der gesetzlichen
Gewährleistung (2 Jahre) werden von uns
nicht kostenlos durchgeführt oder erstattet.
Sonderfall:
Für die Modelle FLYING CIRCUS und TWO15,
sowie für alle den Rahmentausch betreen-
de Anbauteile gilt diese erweiterte Garantie
nicht.
Hier gelten die 2 Jahre gesetzliche Garantie-
leistung.
14.3 Garantiebestimmungen
Die Leistungen beziehen sich nur auf den
Rahmen und Starrgabel und nicht auf
Lackierung und Dekor.
Kosten für benötigte Anbauteile durch Rah-
menänderung (z.B. Umwerfer, Steuersatz,
Dämpfer, usw.) sind im Falle einer Garantie
nicht enthalten und vom Kunden selbst zu
tragen.
14.4 Der Anspruch auf Gewährleistung /
Garantie erlischt
Bei Änderungen am Fahrrad ohne vorherige
Zustimmung des Herstellers.
Bei Nachrüstung von elektrischen Antrieben
jeglicher Art (wie z.B. Frontnabenmotor,
Hecknabenmotor, Mittelmotor, etc.).
Bei Mängeln und Schäden:
•
durch Anbauteile ( wie z.B. Taschen, Schloß,
Trägersysteme usw.)
•
die darauf zurückzuführen sind, dass sie die
Vorgaben dieser Originalbetriebsanleitung
nicht eingehalten haben.
•
die auf höhere Gewalt, Unfall, unsachgemä-
ßen Gebrauch, nicht fachmännisch durchge-
führte Reparaturen, mangelnde Wartung /
Pege oder Verschleiß zurückzuführen sind.
•
die auf nicht bestimmungsgerechten Ge-
brauch (z.B. Verwendung des Fahrrads nicht
gemäß der zugeordneten Kategorie (siehe
2.1.3 und 4.1); Einbau einer Doppelbrücken-
gabel; Erweiterung des Federwegbereiches;
Verwendung von größeren Bremsscheiben;
Überbeanspruchung durch Sprünge etc.)
zurückzuführen sind.
•
die darauf zurückzuführen sind, dass Sie
beim Austausch von Fahrradteilen keine
original spezizierten Teile oder von CUBE
freigegebenen Ersatzteile verwendet haben.