56 |
BETRIEBSANLEITUNG
10 Nach einem Sturz oder
Unfall
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Schäden nach einem Sturz oder Unfall
können zu gefährlichen Fahrsituationen,
Stürzen, Unfällen und Sachschäden füh-
ren.
•
Wenden Sie sich nach einem Sturz oder
Umfall umgehend an Ihren Fachhändler.
•
Fahren Sie mit dem Fahrrad erst wieder,
wenn es vom Fachhändler ordnungsgemäß
instandgesetzt wurde.
Nach einem Sturz müssen Sie grundsätzlich alle
aufgeschlagenen Fahrradteile wie
• Lenker und Lenkervorbau
• Triathlon-/Zeitfahraufsatz
• Sattelstütze und Sattel (wenn aus Carbon)
• Felgen (wenn aus Carbon)
• und Kurbel
erneuern lassen.
Alle anderen Fahrradteile müssen vom Fachhändler
geprüft und ggf. erneuert werden.
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Immer mehr Fahrräder sind mit
Carbonbauteilen ausgestattet.
Carbonteile sind sehr sensibel und
können bei Fehlmontage und leich-
ten Beschädigungen zu gefährlichen
Fahrsituationen, Stürzen, Unfällen und
Sachschäden führen.
•
Beachten Sie alle gesonderten Hinweise zur
Montage, Pege, Wartung und Überprüfung
dieser Teile gemäß der beiliegenden Kom-
ponentenbetriebsanleitungen.
•
Lassen Sie Montagearbeiten an oder von
Carbonteilen ausschließlich in einer Fach-
werkstatt vornehmen.
•
Nach Beschädigungen und Stürzen konsul-
tieren Sie unbedingt Ihren Fachhändler.
•
Benutzen Sie Ihr Fahrrad erst wieder, wenn
er die beschädigten Teile erneuert oder Ih-
nen einen unbedenklichen Weitergebrauch
zugesichert hat.
•
Beachten Sie auch die Hinweise in Kapitel 4.8.
11 Fahrrad transportieren
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Durch ein ungeeignetes Transportsystem
können sicherheitsrelevante Fahrradteile
beschädigt werden und zu gefährlichen
Fahrsituationen, Stürzen, Unfällen und
Sachschäden führen.
•
Transportieren Sie Ihr Fahrrad am besten nur
im Innern Ihres Autos.
•
Achten Sie darauf, dass keine Gegenstände
/ Gepäckstücke auf das Fahrrad bzw. dem
Rahmen gelegt werden oder beschädigen
können.
Sichern Sie das Fahrrad gegen ungewolltes
Verrutschen beim Transport.
•
Die Nutzung eines Auto-Tragesystems (z. B.
Dachträger, Heckträger, o. ä.), zum Transport
Ihres Fahrrades, empfehlen wir ausdrück-
lich nicht und wird deshalb von uns nicht
freigegeben.
Eine Benutzung derartiger Tragesysteme
erfolgt deshalb auf eigene Gefahr.
Für Beschädigungen/Unfälle, die auf eine
Verwendung eines Heckträgers zurückzu-
führen sind, können keine Haftungs- und
Gewährleistungsansprüche geltend ge-
macht werden.
Zum Transport dürfen Sie Vorder- und Hinterrad
sowie die Sattelstütze mit Sattel entfernen, sofern
diese mit Schnellspannachsen ausgestattet sind.
Nehmen Sie diese Demontage nur vor, wenn Sie
sich sicher sind, diese Teile wieder fachgerecht mon-
tieren zu können. Siehe dazu Kapitel 8.3, 8.8.
Sind Ihre Laufräder am Rahmen verschraubt
(z. B. bei Nabenschaltungen), konsultieren Sie Ihren
Fachhändler.
Gefahr von Sachschäden!
Bendet sich Ihr Fahrrad im
Fahrzeuginnenraum, kann durch
Sonneneinstrahlung die Bereifung plat-
zen oder sich von der Felge lösen.
•
Lassen Sie daher ggf. vor dem Transport Luft
aus den Reifen und befüllen diese nach dem
Transport wieder (siehe dazu Kapitel 7.1.3).