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Montage
Fertigen bauseitiger Schließbleche
Passende Schließbleche können bei ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH bestellt werden. Bei Verwen-
dung bauseitiger Schließbleche ist als Material magnetischer Stahl, z. B. 1.0330 oder 1.4016 geeignet.
Achtung!
Steuerfalle darf bei geschlossener Tür nicht ausschließen: Bei der Fertigung von Schließblechen muss
darauf geachtet werden, dass die Steuerfalle bei einer geschlossenen Tür niemals ausschließt. Die Tür kann
dann nicht mehr geöffnet werden. Die Steuerfalle dient nicht zum Schließen und Verriegeln und kann
deshalb auch nicht zurückgezogen werden.
Bei einer Fertigung bauseitiger Schließbleche müssen folgende Vorgaben eingehalten werden:
· Die in Abb. 13 genannten Maße müssen eingehalten werden,
· das Schließblech muss unbedingt bis in den Bereich des Schließblechsensors ragen,
· Schlossfalle und Steuerfalle müssen von derselben Aufschlagkante zurück gedrückt werden,
· die Aufschlagkante darf nur das Schließblech sein (nicht eine Zargenkante aus Aluminium),
· Schlossfalle und Steuerfalle müssen ungehindert über eine zusammenhängende, vollständig ebene
Fläche (ohne Bohrungen, Vertiefungen oder ähnliches) bis in die Schließposition gleiten können,
· die Grenzwerte für die Falzluft müssen eingehalten werden.
A
20
55
73
5
20
12
11
min. 35
max. 45
92
Abb. 13 :
Bemaßung für die
Fertigung bauseitiger
Schließbleche
Auflaufbereich für
Steuerfalle
Erfassungsbereich
für den Schließblech-
sensor
Fallenausschnitt
Riegelausschnitt