14.1 Arbeitsfläche
Zur Durchführung einer korrekten photometrischen Messung müssen das Gerät und das
Fahrzeug auf einer ebenen Arbeitsfläche positioniert sein.
Wenn das nicht möglich sein sollte, müssen das Scheinwerfereinstellgerät und das Fahrzeug
zumindest auf einer Fläche mit gleichmäßigem Höhenunterschied platziert werden. Diese
darf eine Neigung von 0,5 % nicht überschreiten.
Die Messergebnisse sind unzuverlässig, wenn das Fahrzeug und das Gerät
auf Flächen mit ungleichmäßigen Höhenunterschieden und nicht
einwandfrei eben platziert sind.
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