10 Außerbetrieb setzen / Demontage / Umweltschutz
Personal:
n
Hersteller
n
Produktionsführer
n
Bediener
n
Elektrofachkraft
n
Mechaniker
GEFAHR!
Verletzungsgefahr durch außer Acht lassen der vorgeschriebenen
Schutzausrüstung (PSA)!
Beachten Sie bei allen Demontagearbeiten die V
erwendung der laut
Produktdatenblatt vorgeschriebenen PSA.
10.1 Außer Betrieb setzen
GEFAHR!
Die hier beschrieben Vorgänge dürfen nur von Fachpersonal, wie am Anfang
des Kapitels beschrieben und nur unter V
erwendung der PSA durchgeführt
werden.
Zum Außer Betrieb setzen wie folgt vorgehen:
1. Vor allen nachfolgenden Arbeiten zu aller erst die elektrische Versorgung komplett
ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
2. Gesamte Energieversorgung physisch abtrennen, gespeicherte Restenergien
entladen.
3. Betriebs- und Hilfsstoffe entfernen.
4. Restliche Verarbeitungsmaterialien entfernen und umweltgerecht entsorgen.
Außerbetrieb setzen / Demontage / Umweltschutz
45 Rev. 1-06.2018