GEFAHR!
Gefahr durch Inbetriebnahme eines durch den Transport beschädigten
Gerätes.
Wird beim Auspacken ein T
ransportschaden festgestellt, darf keine Installation
oder Inbetriebnahme durchgeführt werden.
Durch Installation / Inbetriebnahme eines beschädigten Gerätes, können
unkontrollierbare Fehler auftreten, die durch den Einsatz von aggressiven
Dosiermitteln zu irreparablen Schäden am Personal und/oder des Gerätes
führen können.
Transportinspektion
HINWEIS!
Lieferung auf Vollständigkeit und eventuell vorhandene T
ransportschäden
prüfen.
Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden wie folgt vorgehen:
n Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegennehmen.
n Schadensumfang auf den T
ransportunterlagen oder auf dem Lieferschein des
Transporteurs vermerken.
n Reklamation einleiten.
Jeden Mangel reklamieren, sobald er erkannt ist!
Schadensersatzansprüche können nur innerhalb der Reklamationsfristen
geltend gemacht werden.
1.2.2
Verpackung
Die einzelnen Packstücke sind entsprechend den zu erwartenden Transportbedingungen
verpackt. Für die Verpackung wurden ausschließlich umweltfreundliche Materialien
verwendet. Die Verpackung soll die einzelnen Bauteile bis zur Montage vor
Transportschäden, Korrosion und anderen Beschädigungen schützen.
Daher die Verpackung nicht zerstören und erst kurz vor der Montage entfernen.
UMWELT!
Gefahr für die Umwelt durch falsche Entsorgung!
Verpackungsmaterialien sind wertvolle Rohstof
fe und können in vielen Fällen
weiter genutzt oder sinnvoll aufbereitet und wiederverwertet werden.
Durch falsche Entsorgung von Verpackungsmaterialien können Gefahren für
die Umwelt entstehen.
– Die örtlich geltenden Entsorgungsvorschriften beachten!
– Verpackungsmaterialien umweltgerecht entsorgen.
– Gegebenenfalls einen Fachbetrieb mit der Entsorgung beauftragen.
Allgemeines
7 Rev. 1-06.2018