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DE
■ Niemals Veränderungen an der Gasanlage, der elektrischen Anlage oder an
den Einbaugeräten vornehmen.
■ Nehmen Sie niemals irgendwelche Änderungen ohne vorherige Absprache
mit „HANROAD“ vor.
Brandbekämpfung
Zu Ihrem Schutz ist im Lieferumfang Ihres Fahrzeugs ein Feuerlöscher enthalten.
Er bendet sich unter dem vorderen Beifahrersitz.
Lassen Sie den Feuerlöscher regelmäßig von einer zugelassenen
Stelle nach den in Ihrem Land geltenden Vorschrien überprüfen.
■ Überprüfen Sie das Haltbarkeitsdatum des Feuerlöschers.
■ Halten Sie in der Nähe des Küchenblocks stets eine Löschdecke (nicht im
Lieferumfang enthalten) gribereit zur Hand.
■ Niemals die Notausstiege zustellen oder blockieren.
■ Gebrauchsanweisungen des Feuerlöschers beachten.
Verhalten im Brandfall
■ Alle Fahrzeuginsassen alarmieren und Fahrzeug evakuieren.
■ Elektrische Stromversorgung ausschalten und Fahrzeug vom Netz trennen.
■ Hauptabsperrventil an der Gasasche schließen.
■ Alarm geben und Feuerwehr rufen.
■ Soweit gefahrlos möglich, Brand mit geeigneten Mitteln bekämpfen.
1.3.2 - Verhalten bei Gasgeruch?
■ Alle Fahrzeuginsassen alarmieren und Fahrzeug evakuieren.
■ Fahrzeugtüren und -fenster önen und ausreichende Frischluzufuhr
sicherstellen.
■ Gasventil schließen.
■ Beleuchtung weder ein- noch ausschalten.
■ Keine elektrischen Schalter betätigen.
■ Im Gefahrenbereich nicht telefonieren.
■ Kein oenes Feuer entzünden (z. B. Feuerzeug oder Streichholz).
■ Nicht rauchen.
Falls die Ursache für den Gasaustritt nicht festgestellt werden
kann, Gasanlage vor der Wiederinbetriebnahme von der nächsten
Vertragswerkstatt überprüfen lassen.
Belüung und Entlüung
Durch die Fahrzeuginsassen und bei Benutzung des Gaskochers wird der
Sauersto im Fahrzeug verbraucht. Daher ist ganzjährig für eine ausreichende
Belüung zu sorgen, um einen kontinuierlichen Luaustausch und so eine
ausreichende Feuchtigkeits- und CO2-Abfuhr zu gewährleisten.
Hierzu ist Ihr Fahrzeug mit entsprechenden Belüungsönungen ausgestattet.
■ Belüungsönungen des Fahrzeugs niemals verdecken oder verschließen.
■ Prüfen Sie, ob die Frischlueinlässe frei sind.
■ Stellen Sie das Dach auf, um für einen erhöhten Luaustausch zu sorgen
(siehe Seite 167).
1.4 - Rechtliche Hinweise
1.4.1 - Geltende Vorschrien
Das Fahrzeug ist vorschrisgemäß zuzulassen. Für den Betrieb von
Reisemobilen bestehen keine besonderen Vorschrien.
Da Reisemobile gleichermaßen als Fahrzeug und eine Art von
Übernachtungsmöglichkeit gelten, unterliegen sie folgenden rechtlichen
Bestimmungen (je nach Land unterschiedlich):
■ Straßenverkehrsordnung.
■ Allgemeine Gemeindeordnungen sowie Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung für das Halten und Parken auf öentlichen
Straßen.
■ Bauordnungsrechtliche Vorschrien für das Abstellen von Wohnmobilen auf
Privatgrundstücken.