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HANROAD TREK4 - Verhalten bei Gasgeruch; Rechtliche Hinweise; Geltende Vorschriften

HANROAD TREK4
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DE
Niemals Veränderungen an der Gasanlage, der elektrischen Anlage oder an
den Einbaugeräten vornehmen.
Nehmen Sie niemals irgendwelche Änderungen ohne vorherige Absprache
mit „HANROAD“ vor.
Brandbekämpfung
Zu Ihrem Schutz ist im Lieferumfang Ihres Fahrzeugs ein Feuerlöscher enthalten.
Er bendet sich unter dem vorderen Beifahrersitz.
Lassen Sie den Feuerlöscher regelmäßig von einer zugelassenen
Stelle nach den in Ihrem Land geltenden Vorschrien überprüfen.
Überprüfen Sie das Haltbarkeitsdatum des Feuerlöschers.
Halten Sie in der Nähe des Küchenblocks stets eine Löschdecke (nicht im
Lieferumfang enthalten) gribereit zur Hand.
Niemals die Notausstiege zustellen oder blockieren.
Gebrauchsanweisungen des Feuerlöschers beachten.
Verhalten im Brandfall
Alle Fahrzeuginsassen alarmieren und Fahrzeug evakuieren.
Elektrische Stromversorgung ausschalten und Fahrzeug vom Netz trennen.
Hauptabsperrventil an der Gasasche schließen.
Alarm geben und Feuerwehr rufen.
Soweit gefahrlos möglich, Brand mit geeigneten Mitteln bekämpfen.
1.3.2 - Verhalten bei Gasgeruch?
Alle Fahrzeuginsassen alarmieren und Fahrzeug evakuieren.
Fahrzeugtüren und -fenster önen und ausreichende Frischluzufuhr
sicherstellen.
Gasventil schließen.
Beleuchtung weder ein- noch ausschalten.
Keine elektrischen Schalter betätigen.
Im Gefahrenbereich nicht telefonieren.
Kein oenes Feuer entzünden (z. B. Feuerzeug oder Streichholz).
Nicht rauchen.
Falls die Ursache für den Gasaustritt nicht festgestellt werden
kann, Gasanlage vor der Wiederinbetriebnahme von der nächsten
Vertragswerkstatt überprüfen lassen.
Belüung und Entlüung
Durch die Fahrzeuginsassen und bei Benutzung des Gaskochers wird der
Sauersto im Fahrzeug verbraucht. Daher ist ganzjährig für eine ausreichende
Belüung zu sorgen, um einen kontinuierlichen Luaustausch und so eine
ausreichende Feuchtigkeits- und CO2-Abfuhr zu gewährleisten.
Hierzu ist Ihr Fahrzeug mit entsprechenden Belüungsönungen ausgestattet.
Belüungsönungen des Fahrzeugs niemals verdecken oder verschließen.
Prüfen Sie, ob die Frischlueinlässe frei sind.
Stellen Sie das Dach auf, um für einen erhöhten Luaustausch zu sorgen
(siehe Seite 167).
1.4 - Rechtliche Hinweise
1.4.1 - Geltende Vorschrien
Das Fahrzeug ist vorschrisgemäß zuzulassen. Für den Betrieb von
Reisemobilen bestehen keine besonderen Vorschrien.
Da Reisemobile gleichermaßen als Fahrzeug und eine Art von
Übernachtungsmöglichkeit gelten, unterliegen sie folgenden rechtlichen
Bestimmungen (je nach Land unterschiedlich):
Straßenverkehrsordnung.
Allgemeine Gemeindeordnungen sowie Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung für das Halten und Parken auf öentlichen
Straßen.
Bauordnungsrechtliche Vorschrien für das Abstellen von Wohnmobilen auf
Privatgrundstücken.

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