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1.4.2 - Gewährleistung
■ Die Händlergewährleistung auf das Fahrzeug beträgt 24 Monate ab dem Tag
der Fahrzeugauslieferung und Übergabe. Sie ist von Ihrem Vertragshändler in
dem dafür vorgesehenen Feld auf der Garantiekarte zu vermerken.
■ Die Gewährleistung gilt neben den von HANROAD am Fahrgestell
vorgenommenen Umbauten ausschließlich für die Kabine bzw.
Wohnraum. Für das Fahrgestell gilt darüber hinaus die Gewährleistung des
Fahrzeugherstellers.
■ Gewährleistungsansprüche sowohl für die Kabine als auch für fehlerhae
Teile, die selbständig ausgetauscht werden können, sind nach Möglichkeit
über einen Vertragshändler geltend zu machen.
■ Für den Austausch oder etwaige Reparaturarbeiten ist das Fahrzeug dem
Vertragshändler zur Verfügung zu stellen. Etwaige Rückführungskosten
(sowohl Fahrzeug als auch Personen) oder sonstige Kosten, die direkt
oder indirekt in diesem Zusammenhang entstehen, begründen keinen
Entschädigungsanspruch.
■ Bei Elektrogeräten mit eigener Herstellergarantie (Kühlschrank, Heizung,
etc.) wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Vertretung des jeweiligen
Herstellers (siehe der Anleitung des betreenden Gerätes beiliegendes
Händlerverzeichnis) oder, falls vor Ort nicht möglich, an Ihren
HANROAD-Vertragshändler.
■ Bei Geräten, denen eigene Garantieunterlagen beiliegen, sind diese
unbedingt auszufüllen und an die jeweiligen Hersteller zurückzusenden.
In folgenden Fällen ist ein Gewährleistungsanspruch
ausgeschlossen:
■ Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung durch den Käufer.
■ Veränderungen und Umbauten, die nicht von Fachpersonal vorgenommen
wurden oder Einbau nicht originaler Fahrzeugteile.
■ Schäden oder Defekte, die auf die Missachtung der Straßenverkehrsordnung
zurückzuführen sind.
■ Schäden infolge unsachgemäßen oder fahrlässigen Gebrauchs.
■ Normale Gebrauchs- und Verschleißspuren.
■ Fahrzeugreparaturen, die in einer nicht von HANROAD autorisierten
Werkstatt oder ohne vorherige schriliche Zustimmung durchgeführt
wurden.
■ Umbau oder Ausstattung des Fahrzeugs mit Zubehör, das nicht vom
Hersteller stammt und dessen wesentliche Eigenschaen beeinträchtigen
kann.
■ Bei Einwinterung des Fahrzeugs muss dieses regelmäßig gemäß den
Empfehlungen in der Betriebsanleitung überprü werden. Wenden Sie sich
hierzu ggf. an Ihren Händler.
1.5 - Gute Manieren
1.5.1 - Allgemeine Regeln
Rücksichtnahme ist die vornehmste Eigenscha des versierten Reisemobilisten,
der alles mindestens wieder so hinterlässt, wie er oder sie es vorgefunden hat.
Gute Umgangsformen, Respekt für andere und der Schutz der Umwelt sind
universelle Werte, die für Reisemobilisten in ganz besonderem Maße gelten.
Die Nutzung von Reisemobilen auch zur Übernachtung erfordert die Einhaltung
bestimmter Regeln gegenüber der ortsansässigen Bevölkerung.
1.5.2 - Parken
In Innenstädten oder Stadtgebieten sollte ein Parkplatz in weniger dicht
besiedelten Stadtteilen gewählt und darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug
weder die Sicht noch den Geschäsbetrieb stört und durch die Größe des
Fahrzeugs keine Verkehrsbehinderung entsteht.
Halten Sie sich bei Übernachtungen in Ihrem Reisemobil an folgende Regeln:
■ Breiten Sie sich nicht über Ihren Stellplatz hinaus aus, und halten Sie
Abstand.
■ Vermeiden Sie eine Belästigung und Ruhestörung der Anwohner.
■ Nehmen Sie keine allgemein zugänglichen Bereiche für sich allein in
Beschlag.
■ Beaufsichtigen Sie mitgeführte Haustiere, um Belästigungen oder
unangenehme Hinterlassenschaen zu vermeiden.