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Reinigungs- und Wartungsposition:
Zum Reinigen der Geräteoberseite
(Haube, Klappe) Gerät auf einem ebenen,
festen und waagrechten Untergrund
abstellen. Zum Reinigen der
Geräteunterseite (Mähmesser, Mähwerk)
Mähroboter wie abgebildet auf die linke
oder rechte Geräteseite aufkippen und
gegen eine Wand lehnen.
● Verschmutzungen mit einer Bürste oder
mit einem Tuch entfernen.
Insbesondere auch das Mähmesser
und die Dockingstation reinigen.
● Angesetzte Grasrückstände im
Gehäuse und im Mähwerk vorab mit
einem Holzstab lösen.
● Bei Bedarf einen Spezialreiniger (z. B.
STIHL Spezialreiniger) verwenden.
● Mitnehmerscheibe in regelmäßigen
Abständen ausbauen und
Grasrückstände entfernen. (Ö 16.6)
16.3 Verschleißgrenzen des
Mähmessers prüfen
● Gerätesperre aktivieren. (Ö 5.2)
● Mähroboter seitlich aufkippen und
sicher gegen eine stabile Wand lehnen.
Mähwerk sowie Mähmesser sorgfältig
reinigen. (Ö 16.2)
Messerbreite A und Messerstärke B
mit einem Messschieber prüfen.
Ist das Mähmesser an einer Stelle
schmäler als 25 mm oder dünner als
1,3 mm, muss es ersetzt werden.
16.4 Mähmesser aus- und einbauen
● Gerätesperre
aktivieren (Ö 5.2) und
Handschuhe anziehen.
● Mähroboter seitlich
aufkippen und sicher gegen eine stabile
Wand lehnen. Mähwerk sowie
Mähmesser sorgfältig
reinigen. (Ö 16.2)
Vor der Reinigung sicherstellen,
dass der Drehknopf
ordnungsgemäß montiert ist, da
sonst Wasser in das Gerät
eindringen kann.
Bei nassem Wetter muss die
Mitnehmerscheibe öfter gereinigt
werden. Angesetzter Schmutz
zwischen Mitnehmerscheibe und
Mähwerksgehäuse erzeugt
Reibung und führt so zu erhöhtem
Energieverbrauch.
Verletzungsgefahr!
Ein verschlissenes Mähmesser
kann abbrechen und schwere
Verletzungen verursachen. Die
Anweisungen zur Messerwartung
sind deshalb einzuhalten.
Mähmesser werden je nach
Einsatzort und Einsatzdauer
unterschiedlich stark abgenutzt.
Wenn Sie das Gerät auf sandigem
Untergrund bzw. häufig unter
trockenen Bedingungen einsetzen,
werden die Mähmesser stärker
beansprucht und verschleißen
überdurchschnittlich schnell.
Das Mähmesser zumindest alle
200 Betriebsstunden tauschen –
nicht nachschärfen. (Ö 16.5)