22 | Ottobock Helix
2. Das Einleiten der Schwungphase wird durch die Zugfedern erleichtert, weshalb die Beckenkippung
reduziert werden kann.
Weisen Sie den Prothesenträger darauf hin, dass er zum Vorschwingen der Prothese nur eine deutlich reduzierte
Beckenrückkippung ausführen muss, denn die Zugfedern bringen das Helix
3D
Hüftgelenk in Beugung. Der Pro-
thesenträger muss lernen, wie weit der Prothesenfuß beim Anheben der Prothese durch die Zugfeder nach vorn
schwingt. Dies ist besonders für das Treppabgehen von großer Bedeutung, um den Fuß präzise zu platzieren.
5 Ergänzende Informationen
5.1 Technische Informationen
Seiten rechts (R), links (L)
Anschluss proximal Eingussplatte
Anschluss distal Justierkern
Max. Beugewinkel 130°
Gewicht des Gelenkes 990 g
Gewicht Anschlusstechnik 275 g
Systemhöhe 146 mm
Material Aluminium
Mobilitätsgrad 2 + 3
max. Körpergewicht 100 kg
Betriebs- und Lagertemperatur -10 °C bis +60 °C
5.2 Symbole am Hüftgelenk
Konformitätserklärung gemäß der europäischen Richtlinie für Medizinprodukte 93/42/EWG.
5.3 Rechtliche Hinweise
Alle rechtlichen Bedingungen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des Verwenderlandes und können dem-
entsprechend variieren.
5.3.1 Haftung
Der Hersteller haftet, wenn das Produkt gemäß den Beschreibungen und Anweisungen in diesem Dokument ver-
wendet wird. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieses Dokuments, insbesondere durch unsachgemäße
Verwendung oder unerlaubte Veränderung des Produkts verursacht werden, haftet der Hersteller nicht.
5.3.2 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der europäischen Richtlinie 93/42/EWG für Medizinprodukte. Aufgrund der
Klassizierungskriterien nach Anhang IX dieser Richtlinie wurde das Produkt in die Klasse I eingestuft. Die Konfor-
mitätserklärung wurde deshalb vom Hersteller in alleiniger Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
5.3.3 Markenzeichen
Alle innerhalb des vorliegenden Dokuments genannten Bezeichnungen unterliegen uneingeschränkt den Bestim-
mungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen Eigentümer.
Alle hier bezeichneten Marken, Handelsnamen oder Firmennamen können eingetragene Marken sein und unter-
liegen den Rechten der jeweiligen Eigentümer.
Aus dem Fehlen einer expliziten Kennzeichnung, der in diesem Dokument verwendeten Marken, kann nicht ge-
schlossen werden, dass eine Bezeichnung frei von Rechten Dritter ist.