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Bertolini 417 S - 2.4 PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)

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2.4 PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)
Als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) versteht man jede Ausrüstung, die von einem Bediener
getragen wird und ihn gegen Risiken schützt, die seine Sicherheit oder Gesundheit bei der
Arbeit gefährden können, sowie jedes Gerät oder Zubehör, das für diesen Zweck bestimmt ist.
Die Benutzung der PSA schließt zwar Verletzungsgefahren nicht aus, mindert aber die Schäden
bei einem Unfall.
Nachstehend ist die Liste der bei Verwendung des Geräts zu benutzenden persönlichen
Schutzausrüstungen wiedergegeben:
Ziehen Sie schnittfeste Sicherheitsschuhe mit rutschfester Sohle und Stahlspitze an.
Tragen Sie eine Schutzbrille oder ein Visier.
Schützen Sie sich durch Kopfhörer oder Ohrstöpsel vor den Geräuschemissionen.
ACHTUNG
Die Benutzung eines Gehörschutzes erfordert größere Aufmerksamkeit und
Vorsicht, da hiermit die Wahrnehmung akustischer Gefahrenzeichen (Schreie,
Alarme usw.) eingeschränkt ist. Geeignete Schutzausrüstung verringert das
Risiko von Gehörschäden.
Benutzen Sie Handschuhe, mit denen die erzeugten Vibrationen weitestgehend
gedämpft werden.
Tragen Sie zugelassene Sicherheits-/Schutzkleidung. Schutzjacke und -schürze sind
ideal.
ACHTUNG
Die Bekleidung muss für die Arbeit geeignet, darf aber nicht hinderlich sein. Tragen
Sie eine anliegende Schutzbekleidung. Tragen Sie keine Kleider, Schals, Krawatten
oder Schmuckstücke, die sich in der Maschine, am Gestrüpp o. dgl. verfangen
könnten. Binden Sie lange Haare zum Schutz zusammen.
HINWEIS
Lassen Sie sich von Ihrem Fachhändler bei der Wahl der richtigen Bekleidung helfen.
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