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Vorabprüfung
ACHTUNG
Das Fräswerk darf bei ausgeschalteter Zapfwelle niemals laufen. Suchen Sie
andernfalls ein autorisiertes Servicezentrum für eine Kontrolle und die Behebung
der Störung auf.
12 VERWENDUNG
ACHTUNG
Verwenden Sie die Maschine nur für landwirtschaftliche Arbeiten. Jede andere
Verwendung gilt als bestimmungsfremd und hat zusätzlich zum Garantieverfall
ebenfalls den Haftungsausschluss des Herstellers zur Folge, so dass der Benutzer für
Sachschäden sowie für Schäden an der eigenen Personen bzw. an Dritten
aufkommt.
12.1 BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNGEN
Der Einachsschlepper ist eine selbstfahrende, einachsige Landwirtschaftsmaschine , die mit
einem Drehaggregat (Fräse) für die Bodenbearbeitung bzw. mit einem Mähbalken für den
Grasschnitt ausgerüstet ist. Diese Maschinen werden zur Vorbereitung des Bodens
(oberflächliches Fräsen und Grasschnitt) verwendet.
Die Maschine ist für den Betrieb durch einen Bediener ausgelegt, der sie vom Boden anhand
eines mit dem Großteil der Bedienungselemente bestückten Lenkholms aus führt.
ACHTUNG
Halten Sie den Einachsschlepper bei laufendem Motor immer mit beiden Händen
fest. Halten Sie den Holm des Einachsschleppers sicher zwischen den Daumen und
den anderen Fingern.
12.2 UNZULÄSSIGE VERWENDUNGEN
• Sie dürfen auf keinen Fall nachts arbeiten.
• Zerkleinern oder brechen Sie keine Baustoffe, Plastik. Metall oder Abfälle im Allgemeinen.
• Verwenden Sie die Maschine nicht zum Abbruch von Pfählen, Mauern, Bauwerken oder
Bäumen.
• Schließen Sie niemals Seile oder Hubwinden an die Maschine an.
• Arbeiten Sie unter keinen Umständen mit dem Einachsschlepper ohne
Sicherheitssysteme.
• Verwenden Sie den Einachsschlepper NIEMALS mit angebauten Heckgeräten in
Version Frontgeräte und umgekehrt.
• Verwenden Sie die Maschine nicht zum Anschieben bzw. Abschleppen von Zubehör (zum
Beispiel Anhänger). Gemäß den geltenden Bestimmungen ist der Anbau von Geräten
bzw. Zubehör für die Beförderung des Bedieners oder anderer Personen verboten.
Befördern Sie auf der Maschine niemals Personen bzw. Güter.
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