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3.2.2 Genehmigungsnummer
bei S-Pedelecs
Ihr FLYER S-Pedelec hat kein Typenschild,
sondern ein Label mit der Genehmigungs-
nummer am Rahmen.
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2018
Abb.2: Label mit Genehmigungsnummer am S-Pedelec
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Inverkehrbringer
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Kraftfahrzeugklasse &
geltende EU-Richtlinie
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→
Genehmigungsnummer
Die Genehmigungsnummer vom TÜV
wird im Rahmen der Zulassung für
S-Pedelecs im EWR vergeben.
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Schallemissionspegel
Der Schallemissionspegel gibt die
Lautstärke des Fahrzeugs (in dB (A))
bei einer bestimmten Umdrehungszahl
des Motors (in min
-1
) an. S-Pedelecs
erzeugen während des Betriebs keine
nennenswerte Schallemission.
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→
Maximale Nenndauerleistung
Die maximale Nenndauerleistung ist
die maximale Leistung über 30 Minu-
ten an der Abtriebswelle des Elektro-
motors.
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Abschaltgeschwindigkeit
Die Abschaltgeschwindigkeit (in km/h)
ist die Geschwindigkeit, bei der die
Motorunterstützung des S-Pedelecs
abgeschaltet wird.
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Zulässiges Gesamtgewicht
Das zulässige Gesamtgewicht ist die
Summe aus dem Gewicht des fahr-
bereiten S-Pedelecs und seiner maxi-
maler Zuladung (Fahrer + Gepäck).
FLYER S-Pedelecs, die in der Schweiz in
den Verkehr gebracht werden, haben ein
Typenlabel ohne Genehmigungsnummer am
Rahmen.
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Abb.3: Typenlabel mit Herstellerangabe am S-Pedelec
(CH)
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Typen- / Modellbezeichnung
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Zulässiges Gesamtgewicht
Das zulässige Gesamtgewicht ist die
Summe aus dem Gewicht des fahr-
bereiten S-Pedelecs und seiner maxi-
maler Zuladung (Fahrer + Gepäck).
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Name & Anschrift des Herstellers