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• Lassen Sie sich ggf. zu einem geeigneten
Kindersitz für Ihr E-Bike von Ihrem FLYER
Fachhändler beraten.
Der FLYER Fachhändler gibt Ihnen
eine Einweisung in den Umgang mit den
freigegeben E-Bike-Modellen und den
freigegebenen Kindersitzen.
• Beachten Sie das zulässige Gesamt-
gewicht und die stark veränderte Schwer-
punktlage beim Fahren mit einem Kinder-
sitz.
Üben Sie das Fahren mit Kindersitz
anfangs bzw. fahren Sie sehr vorsichtig,
um sich mit den veränderten Fahreigen-
schaften des E-Bikes vertraut zu machen.
Wichtig: Die rechtlichen Vorgaben
zur Verwendung von Kindersitzen
sind länderspezifisch unterschied-
lich. Informieren Sie sich über die
Bestimmungen ihrer nationalen
Gesetzgebung.
FLYER empfiehlt, unabhängig von der
gesetzlichen Pflicht, dass Kinder, die im
Kindersitz mitfahren, einen Helm tragen.
Wichtig: Der sichere Transport von
Kindern liegt in der Verantwortung
des Fahrers. FLYER AG lehnt jegliche
Verantwortung im Zusammenhang
mit dem Transport von Kindern und
daraus entstehenden Risiken ab.
5.6.3 Fahrradanhänger
Die Verwendung Ihres E-Bikes mit einem
Fahrradanhänger zum Transport eines Kin-
des oder maximal zweier Kinder ist nur mit
den freigegeben E-Bike-Modellen mit ent-
sprechendem Label erlaubt (siehe Abb.4
„Label an E-Bikes, die für die Verwendung
mit Anhänger zugelassen sind“).
Auf diesem Label finden Sie Angaben zur
zulässigen Anhänge- und Stützlast sowie
eine Information zur maximalen Steigung,
die Sie mit einem Anhänger fahren können.
Wichtig: Die maximale Anhänge-
last und die aufgeführte Stützlast
dürfen nicht überschritten werden.
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Abb.4: Label an E-Bikes, die für die Verwendung mit
Anhänger zugelassen sind
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→
Maximal zulässige Anhängelast
Die zulässige Anhängelast gibt das
maximale Gewicht des fahrbereiten
Anhängers inklusive der darin trans-
portierten Ladung für die Verwendung
mit Ihrem E-Bike an.
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→
Maximal zulässige Stützlast
Die zulässige Stützlast gibt das
maximale Gewicht des fahrbereiten
Anhängers inklusive der darin trans-
portierten Ladung an, das bei der Ver-
wendung auf die Hinterradachse Ihres
E-Bikes wirken darf.
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→
Maximale Steigung
Die maximale Steigung zeigt an, für
welche Streckenverläufe Ihr E-Bike
bei Verwendung mit einem Anhänger
maximal zugelassen ist.
Wichtig: Beachten Sie für die Ver-
wendung und Handhabung des
Fahrradanhängers die zugehörige
Herstelleranleitung des Anhängers.
Bedingungen für die Verwendung von
Anhängern
• Max. Anhängelast von 40 kg für FLYER
E-Bikes mit zulässigem Gesamtgewicht
von 140 oder 150 kg.
• Max. Anhängelast von 60 kg für FLYER
E-Bikes mit zulässigem Gesamtgewicht
von 180 kg.
• Die Stützlast muss zwischen minimal 2 kg
und maximal 8 kg betragen.
• Nur erlaubt für E-Bikes mit hydraulischen
Bremsen.
• Nur erlaubt für E-Mountainbikes mit Alu-
Hinterbau.
• In Deutschland sind S-Pedelecs als Zug-
fahrzeug nicht erlaubt. Erkundigen Sie
sich nach den Regelungen in Ihrem Land.