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• Die Klemmung eines Fahrradanhängers
an Rahmenrohren oder Komponenten
(Sattelstütze, Gepäckträger, etc.) ist
grundsätzlich nicht erlaubt.
• Kindern unter 16 Jahren ist es gesetz-
lich nicht erlaubt, mit einem Anhänger-
gespann zu fahren.
Wichtig: Beachten Sie, dass sich
der Einsatzbereich für E-Mountain-
bikes und Crossover, beim Einsatz
als Zugfahrzeug für einen Fahrrad-
anhänger auf Einsatzkategorie 2
verändert bzw. reduziert (siehe
Kapitel 3.3 „Einsatzbereiche“).
Beachten Sie für die Verwendung eines
Anhängers mit Ihrem E-Bike folgende Punkte:
• Erkundigen Sie sich bei Ihrem FLYER
Fachhändler, wenn Sie unsicher sind,
ob Sie einen Anhänger mit Ihrem E-Bike
verwenden dürfen und welche Vorgaben
dafür gelten.
Wichtig: Die rechtlichen Vorgaben
zur Verwendung von Anhängern
sind länderspezifisch unterschied-
lich. Informieren Sie sich über die
Bestimmungen ihrer nationalen
Gesetzgebung.
• Lassen Sie sich ggf. zu einem geeigneten
Fahrradanhänger für Ihr E-Bike von Ihrem
FLYER Fachhändler beraten.
• Verwenden Sie zur Anbringung am E-Bike
ausschliesslich das Originalsystem des
Anhängerherstellers.
• Lassen Sie das Kupplungssystem von
Ihrem FLYER Fachhändler montieren
und prüfen. Der FLYER Fachhändler
gibt Ihnen eine Einweisung in die
Handhabung und Funktionsweise der
Anhängerkombination.
Wichtig: Beachten Sie, dass der
Anhängerbetrieb zu einem erhöhten
Verschleiss an Ihrem E-Bike führt.
• Üben Sie das Fahren mit dem Anhänger
anfangs, um sich mit den veränderten
Fahreigenschaften des E-Bikes vertraut
zu machen.
WARNUNG!
Unfall- & Verletzungsgefahr
Wenn Sie durch die Verwendung des
Anhängers oder durch die darin trans-
portierte Ladung (z. B. Kinder) beim
Fahren abgelenkt oder in der Hand-
habung Ihres E-Bikes beeinträchtigt
werden, kann dies Unfälle und schwere
Verletzungen zur Folge haben
• Kalkulieren Sie das zusätzliche
Gewicht des Anhängers und der
darin transportierten Ladung ein:
Dadurch verändern sich die Fahr-
eigenschaften des E-Bikes und der
Bremsweg verlängert sich.
• Stellen Sie sicher, dass Gepäck-
stücke oder Insassen nicht in
bewegliche Teile des E-Bikes oder
des Anhängers geraten können.
HINWEIS! Beschädigungsgefahr!
Wenn Sie einen Fahrradanhänger mit
einem nicht dafür geeigneten E-Bike
verwenden, kann dies Beschädigungen
am E-Bike zur Folge haben.
• Verwenden Sie Fahrradanhänger nur
mit dafür zugelassenen E-Bikes.
• Beachten Sie die Angaben zur maxi-
malen Anhänge- und Stützlast für
Ihr E-Bike (siehe modell spezifische
Angaben im mitgeltenden Dokument
Technische Daten).
Wichtig: Der sichere Transport von
Kindern liegt in der Verantwortung
des Fahrers. Die FLYER AG lehnt jeg-
liche Verantwortung im Zusammen-
hang mit dem Transport von Kindern
und daraus entstehenden Risiken ab.
FLYER empfiehlt folgende Sicherheits-
massnahmen für die Mitnahme von Kindern
im Fahrradanhänger:
• Lassen Sie Kinder nur im Anhänger mit-
fahren, wenn diese einen geeigneten
Helm tragen.
• Lassen Sie den Kinderanhänger mit
einer mindestens 1,5 m hohen und bieg-
samen Fahnenstange mit einem Wimpel
in Leuchtfarben ausrüsten.