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10 Gewährleistung &
Garantie
10.1 Allgemeine
Gewähr leistung
des Fachhändlers
Den Endkunden stehen die üblichen
Gewährleistungsansprüche gegenüber
dem FLYER Fachhändler zu (je nach Ver-
einbarung bzw. anwendbarem Recht; in der
Regel zwei Jahre ab Übergabe). Beim Akku
wird nach zwei Jahren eine Restkapazität
von 60 % der ursprünglichen Nennkapazität
gewährleistet oder 500 vollen Ladezyklen,
sofern der Akku gemäss Originalbetriebs-
anleitung bedient und aufgeladen wurde.
Nicht Gegenstand von Gewährleistungs-
ansprüchen ist generell der Verschleiss
und die übliche Abnutzung. Es liegt im Ver-
antwortungsbereich des Endkunden, das
FLYER E-Bike regelmässig zu warten und
zu pflegen (inkl. Durchführung aller Inspek-
tionen gemäss Originalbetriebsanleitung).
Gewährleistungsansprüche sind ausser-
dem ausgeschlossen, wenn das FLYER
E-Bike selbstständig modifiziert bzw.
repariert oder nicht bestimmungsgemäss
gebraucht wurde: Renn- und Wettkampfein-
satz, gewerblicher Gebrauch, Überladung
und weitere Nutzung ausserhalb des vor-
gesehenen Zwecks.
Für Gebrauchträder von FLYER Fach-
händlern (Occasionsvelos) läuft die
Gewährleistungsfrist ab dem Datum des
Erwerbs durch den Erstkäufer.
10.2 Herstellergarantie
der FLYER AG
Die Garantieleistungen finden Sie im sepa-
rat mitgelieferten Heft Garantieleistungen
oder auf unserer Webseite unter:
https://www.flyer-bikes.com/garantie
11 Entsorgung
Achten Sie bei der Pflege, Reinigung und
Entsorgung Ihres FLYER E-Bikes darauf,
die Umwelt zu schonen. Nutzen Sie deshalb
bei der Pflege und Reinigung nach Möglich-
keit abbaubare Reinigungsmittel und achten
Sie darauf, dass keine Reinigungsmittel in
die Kanalisation geraten.
Das komplette E-Bike, alle Komponenten,
Schmier- und Reinigungsmittel sowie ins-
besondere der Akku (Gefahrgut) müssen
fachgerecht entsorgt werden.
Auf dem Typenschild an Ihrem FLYER
E-Bike und auf dem Akku finden Sie folgen-
des Symbol:
Das Symbol der durch-
gestrichenen Abfalltonne
auf Rädern, bedeutet,
dass Motor und Akku
am Ende ihrer Lebens-
dauer einer getrennten
Müllsammlung zugeführt
werden müssen.
• Beachten Sie die Hinweise zur Ent-
sorgung in der Herstelleranleitung zu
Ihrem E-Antrieb.
• Geben Sie nicht mehr gebrauchsfähige
Elektro-Komponenten bei Ihrem FLYER
Fachhändler ab.