GEFAHR!
Unbefugte Personen
Unbefugte Personen, welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Unbefugte die Gefahr von Verletzungen.
Umgang mit unbefugten Personen:
– Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
–
Im Zweifel dessen, ob eine Person unbefugt ist sich im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufzuhalten, die Person ansprechen und sie aus dem
Arbeitsbereich verweisen.
– Generell: Unbefugte Personen fernhalten!
2.14 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Definition
GEFAHR!
Persönliche Schutzausrüstung, im folgenden PSA genannt, dient dem Schutz
des Personals. Die auf dem Produktdatenblatt (Sicherheitsdatenblatt) des
Dosiermediums beschriebene PSA ist unbedingt zu verwenden.
2.15 Erklärung der verwendeten Sicherheitssymbole
2.15.1 Persönliche Schutzausrüstung - PSA
WARNUNG!
Gesichtsschutz
Bei Arbeiten in Bereichen, die mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet
sind, ist ein Gesichtsschutz zu tragen. Der Gesichtsschutz dient zum Schutz
der Augen und des Gesichts vor Flammen, Funken oder Glut sowie heißen
Partikeln, Abgasen oder Flüssigkeiten.
WARNUNG!
Schutzbrille
Bei Arbeiten in Bereichen, die mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet
sind, ist eine Schutzbrille zu tragen. Die Schutzbrille dient zum Schutz der
Augen vor umherfliegenden T
eilen und Flüssigkeitsspritzern.
WARNUNG!
Arbeitsschutzkleidung
Bei Arbeiten in Bereichen, die mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet
sind, ist entsprechende Schutzkleidung zu tragen.
Arbeitsschutzkleidung ist eng anliegende Arbeitskleidung mit geringer
Reißfestigkeit, mit eng anliegenden Ärmeln und ohne abstehende Teile.
Sicherheit
26MAN046590 Rev. 6-03.2022