GEFAHR!
Gefahr durch Inbetriebnahme einer beschädigten Ware.
Wird beim Auspacken ein T
ransportschaden festgestellt, darf keine Installation
oder Inbetriebnahme durchgeführt werden.
Durch Installation / Inbetriebnahme einer beschädigten Komponente, können
unkontrollierbare Fehler auftreten, die durch den Einsatz von aggressiven
Dosiermitteln zu irreparablen Schäden am Personal und/oder der Anlage
führen können.
3.2.2 Transportinspektion
HINWEIS!
Lieferung auf Vollständigkeit und eventuell vorhandene
T
ransportschäden prüfen.
Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden wie folgt vorgehen:
n Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegennehmen.
n Schadensumfang auf den T
ransportunterlagen oder auf dem Lieferschein des
Transporteurs vermerken.
n Reklamation einleiten.
Jeden Mangel reklamieren, sobald er erkannt ist!
Schadensersatzansprüche können nur innerhalb der Reklamationsfristen
geltend gemacht werden.
3.2.3 Schwebende Lasten
WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch schwebende Lasten!
Bei T
ransport und Montage bzw. Demontage des Geräts besteht
Verletzungsgefahr durch schwebende Lasten.
– Nie unter oder in den Schwenkbereich von schwebenden Lasten treten.
– Nur zugelassene Hebezeuge und Anschlagmittel mit ausreichender
Tragfähigkeit verwenden.
– Keine angerissenen oder angescheuerten Anschlagmittel verwenden.
– Aufgrund des teilweise hohen Gewichts nur langsame
Transportbewegungen ausführen.
– Während des Transports dürfen sich keine Personen, Gegenstände oder
Hindernisse im Schwenkbereich des Transportstücks befinden.
– Lasten nur unter Aufsicht bewegen.
– Bei Verlassen des Arbeitsplatzes die Last absetzen.
– Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Lieferung, Transport und Verpackung
32MAN046590 Rev. 6-03.2022