1 689 978 572 2014-06-06| Robert Bosch GmbH
18 | VLS 5140 | Schlussprüfung und Einweisungde
4. Schlussprüfung und Ein-
weisung
1. VLS 5140 entsprechend den Vorgaben (z. B BGG945
in Deutschland) auf Funktion und Sicherheit durch
einen Sachkundigen prüfen.
2. Den Betreiber in die Bedienung und die Sicherheits-
einrichtungen einweisen.
3. Die Inbetriebnahme im Prüfbuch entsprechend den
Vorgaben (z. B BGG945-1 in Deutschland) doku-
mentieren.
5. Allgemeine Hinweise
5.1 Jährliche Sachkundigenprüfung (UVV)
Neben der Prüfung vor der Erstinbetriebnahme der He-
bebühne durch den Bosch-Kundendienst oder eine von
Bosch autorisierte Servicestelle verlangen die behördli-
chen Vorschriften mindestens eine Sicherheitsabnahme
pro Jahr durch Sachkundige. Der Bosch-Kundendienst
oder eine von Bosch autorisierte Servicestelle ist gerne
bereit, Ihnen ein Angebot für einen Wartungsvertrag zu
machen.
5.2 Garantie
Aufgrund der Tatsache, dass Hebebühnen hohen Sicher-
heitsanforderungen zum Schutz der damit arbeitenden
Personen genügen müssen, weisen wir darauf hin, dass
wir jeglichen Garantieanspruch an die ordnungsgemäße
Sicherheitsabnahme, Wartungsarbeiten und deren Ein-
tragungen in das Prüfbuch binden müssen. Es dürfen
nur Original-Bosch-Ersatzteile verwendet werden, da
beim Einbau vom Fremdteilen die Baumusterzulassung
und der Garantieanspruch erlischt.
5.3 Elektrischer Anschluss
! Nach der Erstinstallation, nach Reparaturen, nach
Veränderungen an der Installation, sowie nach Vor-
schrift VDE 0100 vorgeschrieben, sind Schutzleiter-
prüfungen durchzuführen!